Viersen Langer Weg zur Krankenhaus-Kooperation

Viersen · Noch immer steht der Beschluss der Franziskus-Stiftung zur Kooperationsvereinbarung der beiden Viersener Krankenhäuser aus. Die RP stellt vor, wer zusätzlich zu dem Krankenhaus-Träger aus Münster entscheidet.

 Am Irmgardis-Krankenhaus gibt es bereits geriatrische Betten.

Am Irmgardis-Krankenhaus gibt es bereits geriatrische Betten.

Foto: Busch

Es werden spannende Tage für die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter. Nachdem der Bürgermeister den großen Wurf einer Kooperationsvereinbarung durch den Rat gebracht hat, sind nun die Gremien der Krankenhäuser an der Reihe, ihre Zustimmung zu geben. Denn erst wenn die Kooperationsvereinbarung von allen Seiten unterschrieben ist, wird das Allgemeine Krankenhaus Viersen (AKH) auch vereinbarungsgemäß seinen Antrag auf Geriatrie zurückziehen.

Hintergrund: Das Land NRW will die Geriatrie im Kreis Viersen ausbauen. Bis zu 70 Krankenhaus-Betten für Altersmedizin sollen entstehen. Unklar ist allerdings noch, wo das sein wird. Neben dem Antoniuszentrum in Tönisvorst hatten die beiden Viersener Krankenhäuser, AKH und St. Irmgardis Süchteln, konkurrierende Anträge gestellt, stationäre Abteilungen für Altersmedizin einzurichten. Voraussichtlich wird aber nur ein Antrag vom Gesundheitsministerium angenommen - oder, so die Befürchtung, gar keiner, wenn sich die Kliniken nicht einigen.

Dennoch kämpften beide Kliniken verbittert für ihre jeweiligen Anträge. Also brachte Bürgermeister Günter Thönnessen einen Kooperationsvorschlag in den Rat ein, der die Krankenhäuser zu einer Einigung bringen soll und eine Rücknahme des AKH-Antrags beinhaltet. Vorgesehen ist eine gesellschaftsrechtliche Neuordnung mit dem AKH als Mutter- und dem St.-Irmgardis-Krankenhaus als Tochtergesellschaft.

Zu dieser Konstellation wird es aber nur kommen, wenn alle zuständigen Gremien ihr Einverständnis geben. Derzeit führt die St.-Franziskus-Stiftung in Münster konstruktive Gespräche mit den Beteiligten, wie sie mitteilt. Ihr gehören die Mehrheit von St. Irmgardis und Anteile am AKH. Eigentlich hatte die Stiftung gehofft, noch vor Ostern eine Entscheidung zu treffen - das gelang nicht. "Wir möchten uns lieber gründlich mit dem Thema auseinandersetzen, als einen Schnellschuss zu produzieren", sagt eine Sprecherin. Nach RP-Informationen prüfen derzeit die Juristen die Kooperationsvereinbarung.

Doch die Zustimmung der Münsteraner reicht nicht aus, auch diverse andere Gremien werden beteiligt. Grundlage für ihre Zusammensetzung sind die Geschäftsanteile. In der Gesellschafterversammlung des AKH, dem obersten Gremium, sitzen auch Vertreter aller vier Eigentümer. Weil Bürgermeister Thönnessen mit zwei Stimmen für die Stadt und für die Wohlfahrtsstiftung vertreten ist, gehören der Gesellschafterversammlung allerdings de facto nur drei Personen an.

Das große Entscheidungsgremium neben der Gesellschafterversammlung ist der Verwaltungsrat des Allgemeinen Krankenhauses. Ihm gehören 17 Personen an, darunter zahlreiche Ratsmitglieder. Sie haben durch den aktuellen Ratsbeschluss eine moralische Handlungsverpflichtung zugunsten der Kooperationsvereinbarung.

Am Mittwoch wird es spannend: Mehrere Gesellschafter des AKH und des Verwaltungsrates tagen zu dem Thema. Der städtische Beigeordnete Dr. Paul Schrömbges glaubt an eine Abstimmung pro Kooperationsvereinbarung. Auch CDU-Ratsherr und Verwaltungsratsvorsitzender Fritz Meies kann sich eine mehrheitliche Abstimmung des Verwaltungsrates gut vorstellen.

Neben dem AKH müssen noch die Kirchengemeinde St. Clemens als Alteigentümer des St.-Irmgardis-Krankenhauses sowie weitere Gremien in Süchteln zustimmen: der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung. Am Dienstag vor Ostern hat bereits eine Aufsichtsratssitzung von St. Irmgardis stattgefunden. Doch über die Kooperationsvereinbarung wurde kein Beschluss gefasst. Ähnlich sieht es auf Grund der Mehrheitsverhältnisse in der Gesellschafterversammlung aus.

Derweil freut sich die Bezirksregierung Düsseldorf über die Friedenszeichen aus Viersen und wartet auf die Einigung inklusive Rücknahme des Geriatrie-Antrags.

Hoffentlich nicht vergebens.

(RP)
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