Wohnen in Viersen Mietsätze: Kreis widerspricht Stadt

Viersen · Die Stadt verlangt höhere Mietsätze, der Kreis kritisiert „bis heute fehlende Zahlen“.

 Landrat Andreas Coenen (CDU) wehrt sich gegen Vorwürfe aus der Viesener Verwaltung und der Politik, Leistungsempfänger aus Viersen in die Wohnungslosigkeit zu treiben.

Landrat Andreas Coenen (CDU) wehrt sich gegen Vorwürfe aus der Viesener Verwaltung und der Politik, Leistungsempfänger aus Viersen in die Wohnungslosigkeit zu treiben.

Foto: BUSCH

Der Kreis Viersen wehrt sich gegen die Forderung der Stadt, die Hartz-IV-Mietsätze anzugleichen. „Es ist unverantwortlich und in keiner Weise zu rechtfertigen, dass die Stadt Viersen durch falsche Darstellungen tausende Menschen verunsichert und zahlreiche Mitarbeiter in Jobcenter und Ämtern in ein fragwürdiges Licht rückt“, heißt es in einer Mitteilung des Kreises.

In der Mittwochs-Ausgabe des Grenzland-Kuriers hatte eine Viersenerin von einer Mieterhöhung in ihrer geförderten Wohnung berichtet; sie könne die Differenz nicht aufbringen, ihr drohe der Umzug. „Die Stadt Viersen wurde umgehend gebeten, dem Kreis die Daten der Gudrun Schmitz (die laut Grenzland-Kurier in Wirklichkeit anders heißt) zukommen zu lassen, um rasch eine Klärung herbeiführen zu können“, so der Kreis.

Laut Kreis würden in der Stadt rund 3850 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach SGB II erhalten, etwa 1040 Haushalte Leistungen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII. Kosten für Unterkunft und Heizung würden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. „Angemessenheit“ sei ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach gerichtlicher Kontrolle auszulegen sei. Um angemessene Unterkunftskosten zu ermitteln, beziehe sich das Bundessozialgericht auf das „Schlüssige Konzept“.

Dabei würden nach vorgegebenen Kriterien die Werte ermittelt, für die Haushalte Wohnraum anmieten können. „Bei der Werte-Ermittlung werden ausschließlich statistische Verfahren angewendet“, erklärt der Kreis. Diese Unterkunftskosten würden mit dem Wohnungsmarkt abgeglichen. „Dadurch wird sichergestellt, dass für die errechneten Werte Wohnraum auch tatsächlich verfügbar ist.“ Das Kreissozialamt überprüfe kontinuierlich, dass für die Haushaltsgrößen ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehe.

Für das Kreisgebiet Viersen habe laut Kreis die Firma Empirica erstmals 2012 das „Schlüssige Konzept“ erstellt. Der Kreis überprüfe wegen seiner vom Gesetzgeber übertragenen Zuständigkeit, als Fachaufsicht über das Sozialamt der Stadt Viersen und aus sozialer Verantwortung heraus ständig die Entwicklung bei den Kosten der Unterkunft: „Wir nehmen uns jedes herangetragenen Einzelfalls mit Sorgfalt an.“ Übereinstimmend hätten das Viersener Sozialamt und das Jobcenter Kreis Viersen dem Kreis noch vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass es keinerlei Anhaltspunkte gebe, dass die vom Kreis Viersen anhand des Schlüssigen Konzepts festgelegten Unterkunftskosten Menschen in die Wohnungslosigkeit getrieben hätten.

Der Kreis widerspricht der Aussage der Stadt von 2016, „hunderte Menschen werden ihre Wohnung verlieren“: „Bei Überschreitungen der Mietobergrenzen ist immer den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung zu tragen. Der Kreis Viersen gibt dem Jobcenter und den Sozialämtern dazu verbindliche Anwendungshinweise.“ Gerade für Ältere bedeute dies, dass sie in ihrer bisherigen Wohnung bleiben könnten. Denn: „Die Anwendungshinweise lassen Abweichungen von den angemessenen Unterkunftskosten insbesondere in den Fällen zu, wenn ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen ausscheidet oder etwa durch das soziale Umfeld ein Verbleib im eigenen Heim möglich und eine Heimaufnahme entbehrlich wird“, so der Kreis. Der Kreis habe die Stadt Viersen bereits 2016 eingeladen, sich regelmäßig auszutauschen. Darauf sei die Stadt bisher nicht eingegangen: „Bis heute hat sie keine Zahlen vorgelegt.“

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