Nach Urteil zur Wahl im Kreis Viersen SPD-Fraktion fordert erneute Landratswahl

Kreis Viersen · Die SPD-Kreistagsmitglieder wollen auf eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf verzichten. Sie fordern eine Neuwahl. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte Ende März angeordnet, dass der Kreis Viersen die Landratswahl vom 13. September 2020 für ungültig erklären muss.

 Mit 54,1 Prozent der Stimmen war Andreas Coenen am 13. September 2020 als Landrat des Kreises Viersen wiedergewählt worden.

Mit 54,1 Prozent der Stimmen war Andreas Coenen am 13. September 2020 als Landrat des Kreises Viersen wiedergewählt worden.

Foto: Martin Röse

Nach intensiven Beratungen stehe für die SPD-Kreistagsmitglieder fest, dass die Landratswahl wiederholt werden muss: Das teilten die Sozialdemokraten am Mittwoch in einer Pressemitteilung mit. „Wir erwarten von den anderen Fraktionen im Kreistag, auf eine Berufung des Kreistages gegen das Urteil zu verzichten und stattdessen die Verwaltung aufzufordern, für den Herbst dieses Jahres eine Neuwahl anzusetzen“, erklärt darin der Fraktionsvorsitzende Hans Joachim Kremser.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte Ende März – nach einer Klage der Partei Die Linke – angeordnet, dass der Kreis Viersen die Landratswahl vom 13. September 2020 für ungültig erklären und eine Wiederholung ansetzen muss. Durch eine vierseitige Veröffentlichung in einem Anzeigenblatt, das sieben Tage vor der Wahl in die Haushalte verteilt wurde und in der Landrat Andreas Coenen (CDU) 17-mal erwähnt wurde, habe der Kreis gegen die Neutralitätspflicht verstoßen, so die Kammer. Der Landrat erklärte kurz danach: „Für mich ist klar, gegen die Entscheidung muss Berufung eingelegt werden. Ich werde dem Kreistag einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.“

Die SPD-Mitglieder des Kreistages hätten in den vergangenen Tagen bei renommierten Verwaltungsrechtlern eine Einschätzung der Situation abgefragt, heißt es in der Mitteilung. Die Begründung des verwaltungsgerichtlichen Urteils liege nun vor, und: „Im Gegensatz zur Vorlage der Kreisverwaltung für den Kreisausschuss zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der Wahl, in der die Kreisverwaltung ausführte, es gäbe keine gleichgelagerten Fälle, stellte das Gericht jetzt das Gegenteil fest und führte in seiner Urteilsbegründung direkt eine beachtliche Anzahl vergleichbarer Fälle auf. In allen dargestellten Fällen führte dies zur Ungültigkeit der Wahl. Der Kreiswahlleiter hatte seinerzeit einen anderen Eindruck erweckt.“

Jana van Helden, Kreisvorsitzende der Linken, sagte am Mittwoch: „Die qualifizierte und differenzierte Urteilsbegründung zeigt, dass das Verwaltungsgericht vollumfänglich unserer Klage gegen den Kreis Viersen gefolgt ist.“ Christoph Saßen, Vorsitzender der Fraktion Die Linke/Die Partei im Viersener Kreistag, ergänzte: „Erneut fordere ich Landrat Dr. Andreas Coenen zum Rücktritt auf und fordere weiterhin sofortige Neuwahlen für das Amt der Landrätin/des Landrates.“ Und weiter: „Wer sich seiner Sache, seiner Person und Wahl sicher ist, der hat auch keine Angst vor Neuwahlen. Wenn Coenen allerdings in Berufung gehen möchte, soll er das aus eigener Tasche bezahlen. Das ist sicher nicht Aufgabe und Pflicht des Steuerzahlers.“

„Wir werden die Urteilsbegründung juristisch bewerten lassen“, kündigte Jürgen Heinen, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, am Mittwoch an. „Nach den Osterferien, vor der notwendigen Kreistags-Sondersitzung, werden wir uns zusammensetzen, um eine Entscheidung zu treffen“, sagte er. So sei es zuletzt in einer Sondersitzung der Fraktion vereinbart worden.

(naf)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort