Aktion im Kreis Viersen Schüler ab zwölf Jahre erhalten Impfungen im Impfzentrum

Kreis Viersen · Um vor der Schließung des Impfzentrums in Viersen Ende September noch viele Jugendliche dort zu impfen, organisiert der Kreis Termine für Schulen.

 Um vor der Schließung des Impfzentrum in Viersen Ende September noch viele Jugendliche dort zu Impfen, organisiert der Kreis Termine für Schulen.

Um vor der Schließung des Impfzentrum in Viersen Ende September noch viele Jugendliche dort zu Impfen, organisiert der Kreis Termine für Schulen.

Foto: Nadine Fischer

Der Kreis Viersen organisiert für Schüler ab zwölf Jahre Impf-Termine im Impfzentrum. „Impfungen in den Schulen wären angesichts der Anzahl der Impfwilligen zu aufwändig“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. Zudem wolle man den Schulen die Entscheidungsfreiheit über den Termin geben. Rund 1018 Schüler hätten daran laut Abfrage Interesse. Bis Donnerstag, 9. September werden Kinder- und Jugendärzte Erstimpfungen vergeben. Die Zweitimpfung kann bis Donnerstag, 30. September verabreicht werden. Danach wird das Impfzentrum in Viersen geschlossen.

Wo können Termine vereinbart werden? Schulen können einen Termin zwischen 8 und 20 Uhr für alle Wochentage bis einschließlich  9. September absprechen (Ruf: 02162 39-2176, Frau Verkamp-Kuster oder 02162 39-2148, Herr Böhm).

Müssen die Eltern zum Impfen mitkommen? Bei Zwölf- bis 15-Jährigen sollen die Eltern bei der Impfung dabei sein und die erforderlichen Dokumente vorher ausfüllen; ältere Schüler sollen diese selbst ausfüllen und mitbringen. Geimpft wird mit BioNTech.

Was ist, wenn ich nicht mobil bin? Für alle, die nicht mobil sind, könnten die Schulen laut einer Mitteilung des Kreises Viersen Shuttle-Busse organisieren. Wer geimpft werden will, soll sich einen  Tag vor dem Wunschtermin per E-Mail anmelden unter: impfzentrum@kreis-viersen.de, dabei die Kontaktdaten hinterlassen und mitteilen, wie viele Personen zur Impfung kommen.

Was muss ich mitbringen? Personalausweis oder Reisepass des Kindes, Personalausweis oder Reisepass des anwesenden Sorgeberechtigten (dies ist nur bei Zwölf- bis 15-Jährigen nötig); Impfausweis des Kindes, Einwilligungserklärung in zweifacher Ausführung, unterschrieben von einem Sorgeberechtigten; Anamnesebogen in zweifacher Ausführung, Aufklärungsbogen in zweifacher Ausführung, von einem Sorgeberechtigten unterschrieben.

Wo finde ich die Formulare online? Der Aufklärungsbogen und die Einwilligungserklärung stehen auf der Seite des Robert-Koch-Instituts online unter: https;//www.rki.de.

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