Kreis Viersen Langzeitarbeitslose in Berufe bringen

Viersen · Zum 1. Januar sieht das Teilhabechancengesetz neue Fördermöglichkeiten für Menschen vor, die ein Jahr und länger arbeitslos sind. Ziel ist es, ihnen wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

 Durch die neuen Fördermöglichkeiten soll eine länger andauernde Arbeitslosigkeit verhindert werden.

Durch die neuen Fördermöglichkeiten soll eine länger andauernde Arbeitslosigkeit verhindert werden.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Seit dem 1. Januar 2019 bietet das Teilhabechancengesetz neue Möglichkeiten zur Förderung Langzeitarbeitsloser. Arbeitslose gelten als Langzeitarbeitslose, wenn Sie ein Jahr und länger arbeitslos sind. Ziel des neuen Gesetzes ist es, ihnen wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. „Je länger die Suche erfolglos bleibt, desto schwieriger wird der Weg zurück in Arbeit“, sagt Franz-Josef Schmitz, Geschäftsführer des Jobcenter Kreis Viersen. „Deshalb brauchen die Betroffenen Unterstützung, die individuell auf sie ausgerichtet ist“, ergänzt Katarina Esser, Sozialdezernentin des Kreises Viersen.

Das Gesetz umfasst zwei neue Förderinstrumente im Sozialgesetzbuch II (§ 16e und SGB II). Kern beider Instrumente ist die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse durch die Zahlung von Lohnkostenzuschüssen.

Dadurch soll eine längere Arbeitslosigkeit verhindert werden: Hier kann für 24 Monate ein Lohnkostenzuschuss gezahlt werden. Im ersten Jahr werden 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes an den Arbeitgeber erstattet. Voraussetzung für die Förderung ist eine mindestens zweijährige Arbeitslosigkeit. Ziel ist zudem der Übergang aus der geförderten Beschäftigung in eine ungeförderte Beschäftigung. Bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen, die bereits seit mehreren Jahren Arbeitslosengeld II beziehen, ist die Zahlung eines Lohnkostenzuschusses von bis zu fünf Jahren möglich. Gefördert werden Personen über 25 Jahre, die in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit allenfalls kurz erwerbstätig waren oder in den vergangenen fünf Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und eine anerkannte Schwerbehinderung haben oder mit mindestens einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

In den ersten zwei Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent des geltenden Tarif- oder Mindestlohnes. In den folgenden drei Jahren reduziert sich der Zuschuss um jeweils zehn Prozent pro Jahr. Zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses und zur Unterstützung der Arbeitgeber wird ein beschäftigungsbegleitendes Coaching angeboten. Darüber hinaus können Weiterbildungskosten in Höhe von bis zu 3000 Euro bezuschusst werden und den Arbeitnehmern können Praktika bei anderen Unternehmen ermöglicht werden.

„Im Kreis Viersen gibt es aktuell rund 9100 Langzeitbezieher, die innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate ALG II bezogen haben“, erklärt Schmitz. „Von diesen kommen etwa 4000 Menschen für eine Förderung in Betracht.“ Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern stehen im Fokus.

Auch im Kreis Viersen sollen Langzeitarbeitslose profitieren: Das Jobcenter stellt Mittel für die Förderung von 120 Beschäftigungsverhältnissen bereit. Sie sollen zum größten Teil bei privatwirtschaftlichen Arbeitgebern realisiert werden. Darüber hinaus werden kommunale und kirchliche Träger angesprochen. „Der Kreis sieht sich hier in der Verantwortung. Aktuell planen wir bis zu zehn Beschäftigungsverhältnisse einzugehen“, sagt Esser.

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