Vorschusszahlungen Unterhalt kommt Städte teuer zu stehen

Grenzland · Wenn ein Elternteil keinen Unterhalt fürs Kind zahlen kann, springt der Staat ein. Bis 2017 galt dies nur für Kinder bis zum zwölften, inzwischen bis zum 18. Lebensjahr. Gestiegene Kosten und neues Personal sind die Folge für die Kommunen.

 Die Antragszahlen auf Unterhaltsvorschüsse haben sich im Kreis Viersen seit der Gesetzesänderung im Juli 2017 mehr als verdoppelt. Gleiches gilt für eingestelltes Personal der Kommunen.

Die Antragszahlen auf Unterhaltsvorschüsse haben sich im Kreis Viersen seit der Gesetzesänderung im Juli 2017 mehr als verdoppelt. Gleiches gilt für eingestelltes Personal der Kommunen.

Foto: dpa/dpa, ppl fdt ase dna

Keiner will es, doch wenn sich zwei verheiratete Menschen mit Kind trennen, dann geht es ganz schnell um das Thema Unterhalt. Der Sohn oder die Tochter bleiben bei dem einen Elternteil, der andere muss zahlen, sich also an den Kosten für das Kind oder die Kinder beteiligen. Das klappt allerdings nicht immer.

Sollte der zahlende Elternteil aus verschiedenen Gründen nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, dem ehemaligen Partner für das gemeinsame Kind Unterhalt zukommen zu lassen, springt die Stadt ein und geht in Vorkasse – wenn ein dementsprechender Antrag auf Unterhaltszuschuss gestellt wird. Später holt sie sich das Geld beim säumigen Elternteil wieder. Je nach Alter des Kindes liegt der Unterhaltsvorschuss zwischen 154 und 273 Euro monatlich (siehe Info-Kasten). Zuständig für diesen Antrag ist immer das örtliche Jugendamt. Der Bund beteiligt sich mit 40 Prozent an den entstehenden Kosten, je 30 Prozent tragen die jeweilige Stadt und das Land.

Beim Gesetz zum Unterhaltsvorschuss gab es allerdings zum 1. Juli 2017 eine Änderung. Damit wurde der Personenkreis, der von Unterhalt bedacht werden soll, deutlich ausgeweitet. Bis dahin galt: Kinder, für die ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, erhielten den Unterhaltsvorschuss nur bis zum zwölften Lebensjahr. Zudem galt eine maximale Bezugsdauer von sechs Jahren.

Durch den Beschluss aus 2017 sind Kinder nun bis zum 18. Lebensjahr unterhaltsvorschussberechtigt. Außerdem fällt die Limitierung der Bezugsdauer weg. Regeln gibt es aber weiterhin. Der Anspruch für Kinder zwischen zwölf und 18 Jahren wird nur wirksam, wenn das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil im Hartz-IV-Bezug ein Einkommen von mindestens 600 Euro erzielt. Viele Alleinerziehende beziehen Hartz-IV und müssen den Unterhaltsvorschuss damit verrechnen. Mit den neuen Regelungen soll auch ein Anreiz geschaffen werden, aus den Sozialleistungen herauszukommen.

Diese Gesetzesänderung aus dem Juli 2017 geht natürlich nicht spurlos an den Kommunen vorbei, die schließlich den Unterhalt zunächst vorschiessen müssen. Sie bedeutet zwangsläufig einen Anstieg der Anträge und einen Anstieg der Vorschusskosten.

Wie die Stadt Viersen auf Anfrage unserer Redaktion erklärte, zahlte sie 2016 knapp 1,2 Millionen Euro an Unterhaltsvorschuss. 2018, nach Änderung des Gesetzes, war es mehr als doppelt so viel (etwa 2,9 Millionen Euro). In diesen Ausgaben waren allerdings auch noch Leistungsansprüche zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2017 enthalten.

Ähnliches macht sich auch in den Nachbarkommunen bemerkbar. Die Stadt Nettetal macht zwar keine Angaben zur Höhe des ausgezahlten Vorschusses, dafür geben aber die Fallzahlen einen Einblick in den Aufwand der Verwaltung. Beschäftigte sie sich 2016 noch mit etwa 230 Fällen, waren es 2018 ebenfalls mehr als doppelt so viele (rund 490). Gleiches gelte auch für die Ausgaben, teilt eine Sprecherin der Stadt Nettetal mit.

Die Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal fallen, da sie kein eigenes Jugendamt haben, in die Zuständigkeit des Kreises Viersen. Die Kreisverwaltung führt allerdings keine separaten Zahlen für diese Kommunen. So ist nur ein Anstieg der gesamten Fallzahlen für die drei Gemeinden mit Tönisvorst und Grefrath erkennbar – der jedoch deutlich. Vor der Gesetzesänderung schwankten die Zahlen für alle fünf Kommunen unter 340 Fälle pro Monat. Seit dem 1. Juli 2017 sind es ebenfalls mehr als doppelt so viele (750 Fälle). Und man rechne mit einem weiteren Fallanstieg, teilt der Kreis mit.

Die gestiegenen Unterhaltsvorschuss-Anfragen haben noch einen weiteren Nebeneffekt: Die Kommunen brauchen mehr Personal. So hat die Stadt Nettetal etwa die Mitarbeiter im Bereich Unterhaltsvorschuss von zwei auf vier Vollzeitstellen verdoppelt. Die Stadt Viersen hat in der Leistungsgewährung 2,5 neue Stellen eingerichtet, in der Unterhaltsheranziehung 0,5.

Auch der Kreis Viersen musste für die fünf Gemeinden Niederkrüchten, Brüggen, Schwalmtal, Tönisvorst und Grefrath zusätzliches Personal einstellen. „Um die Anträge auf Zahlung in einer akzeptablen Zeitdauer zu bearbeiten, wurde die Anzahl der Mitarbeiter verdoppelt“, sagte eine Sprecherin des Kreises Viersen. Zehn Mitarbeiter würden sich aktuell um diesen Bereich kümmern.

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