Corona im Kreis Viersen Locker, lockerer, am lockersten — die nächsten Neuregelungen

Kreis Viersen · Seit Freitag ist die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Der Kreis Viersen befindet sich in Stufe 3. Am Montag rutscht der Kreis voraussichtlich in Stufe 2. Nicht unwahrscheinlich, dass der Kreis auch Stufe 1 schon nächste Woche erreicht.

  Voraussichtlich ab Montag ist der Besuch im Niederrheinischen Freilichtmuseum ohne Terminbuchung mit einfacher Rückverfolgbarkeit möglich.

Voraussichtlich ab Montag ist der Besuch im Niederrheinischen Freilichtmuseum ohne Terminbuchung mit einfacher Rückverfolgbarkeit möglich.

Foto: Prümen, Norbert (nop)

Für die Menschen im Kreis Viersen kann es jetzt ganz schnell gehen mit weitreichenden Lockerungen: Noch liegt der Kreis laut der am Freitag in Kraft getretenen Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Stufe 3, zumindest bis zur Nacht auf Montag. Wichtigste Auswirkung: In allen Geschäften darf ohne Terminbuchung eingekauft werden, auch ohne Corona-Test.

Sollte der Inzidenz-Wert im Kreis Samstag und Sonntag weiterhin unter 50 bleiben – und es sieht ganz danach aus –, gelten im Kreis Viersen von Montag an die Bestimmungen der Stufe 2. Wichtigste Änderungen: Außengastronomie kann dann ohne Test genutzt werden, auch in den Innenräumen der Lokale dürfen die Gäste wieder sitzen (wenn sie getestet, geimpft oder genesen sind). Im öffentlichen Raum dürfen sich – ungetestete – Angehörige aus drei Haushalten treffen (zurzeit: zwei Haushalte). Und: Auch Fitness-Studios und Betriebskantinen dürfen wieder öffnen.

Am Dienstag, 1. Juni, hebt der Kreis Viersen nach 220 Tagen die Maskenpflicht in Fußgängerzonen auf. Sie war am 24. Oktober 2020 in sieben kreisangehörigen Städten und Gemeinden in Kraft getreten, nachdem der Inzidenz-Wert stabil über 50 lag.

Die nächste Änderung im Kreis Viersen mit weiteren Lockerungen könnte dann bereits am Donnerstag, 3. Juni, kommen. Bleibt der Inzidenz-Wert im Kreis Viersen bis einschließlich Dienstag unter 35, gilt zwei Tage Corona-Stufe 1. Dann dürfen sich ungetestete Angehörige aus fünf Haushalten im öffentlichen Raum treffen, können Bordelle ihren Betrieb wieder aufnehmen.

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