Tierhaltung im Kreis Viersen Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen
Kreis Viersen · Halter von Freigänger-Katzen müssen ihre Tiere ab sofort kastrieren lassen. Eine entsprechende Verordnung wurde dafür im Kreis Viersen in Kraft gesetzt. Bei Verstoß droht ein Bußgeld bis zu 1000 Euro.
05.04.2022
, 15:54 Uhr
Eine Kastrations- und Registrierungspflicht von freilaufenden Katzen beschäftigt die Politik im Kreis Viersen seit mehreren Jahren. Im Mai 2018 beantragte die SPD-Fraktion eine ordnungsbehördliche Verordnung des Kreises mit einem Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für Freigänger-Katzen aus Privathaushalten. Nun wurde eine entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt. Halter von Freigänger-Katzen im Kreis Viersen müssen von nun an ihre Tiere kastrieren und registrieren lassen, sonst drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 1000 Euro.