Tierhaltung im Kreis Viersen Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen 

Kreis Viersen · Halter von Freigänger-Katzen müssen ihre Tiere ab sofort kastrieren lassen. Eine entsprechende Verordnung wurde dafür im Kreis Viersen in Kraft gesetzt. Bei Verstoß droht ein Bußgeld bis zu 1000 Euro.

 Wer im Kreis Viersen eine Freigänger-Katze hält, muss laut einer neuen Schutzverordnung dafür sorgen, dass sie kastriert und registriert ist.

Wer im Kreis Viersen eine Freigänger-Katze hält, muss laut einer neuen Schutzverordnung dafür sorgen, dass sie kastriert und registriert ist.

Foto: Ingo Wagner

Eine Kastrations- und Registrierungspflicht von freilaufenden Katzen beschäftigt die Politik im Kreis Viersen seit mehreren Jahren. Im Mai 2018 beantragte die SPD-Fraktion eine ordnungsbehördliche Verordnung des Kreises mit einem Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für Freigänger-Katzen aus Privathaushalten. Nun wurde eine entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt. Halter von Freigänger-Katzen im Kreis Viersen müssen von nun an ihre Tiere kastrieren und registrieren lassen, sonst drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 1000 Euro.