Kreis Viersen Laubhaufen können gefährlich sein

Kreis Viersen · In vielen Städten und Gemeinden sind Anlieger verpflichtet, das Herbstlaub vom Gehweg zu kehren. Auf die Straße darf es nicht: Kehrmaschine und Kanalisation können verstopfen.

 Wer nicht weiß wohin mit all dem Laub, kann zusätzliche braune Säcke kaufen oder eine zweite Biotonne ordern. Manche Kommunen stellen auch Laubcontainer zur Verfügung. In den Wald bringen darf man die Blätter nicht.

Wer nicht weiß wohin mit all dem Laub, kann zusätzliche braune Säcke kaufen oder eine zweite Biotonne ordern. Manche Kommunen stellen auch Laubcontainer zur Verfügung. In den Wald bringen darf man die Blätter nicht.

Foto: dpa

Immer mehr Laub führt an vielen Straßen derzeit zu großen Blätterhaufen, über die sich Kinder freuen, ihre Eltern aber weniger. Zumindest dann, wenn sie als Anwohner verpflichtet sind, das Laub aufzukehren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Laub liegen zu lassen, ist gefährlich: Vor einer Woche stürzte eine 35-jährige Nettetalerin mit ihrem E-Bike, als sie aufgrund des Laubs eine Bordsteinkante übersah, abrutschte und sich bei dem Sturz leicht verletzte.

Die Stadt Viersen weist darauf hin, dass Laub nicht an den Fahrbahnrand gekehrt werden darf – auch wenn Bürger mitunter darauf setzen, dass dann die Kehrmaschine die Blätter aufsammeln wird. „Laubberge am Fahrbahnrand bringen nicht nur das Risiko verstopfter Gullys mit sich“, warnt die Stadtverwaltung. „Sie verhindern zudem, dass diese Straßen mit der Kehrmaschine gereinigt werden können.“ Die Maschine sei für die Aufnahme großer Mengen an Laub nicht ausgerichtet. Wo das Laub am Fahrbahnrand zusammengefegt werde, könne die Straße deshalb kaum oder gar nicht mit der Kehrmaschine befahren werden. Diese Erfahrung hat man auch in Nettetal gemacht. Außerdem stellten die Laubhaufen Verkehrshindernisse dar, teilt Stadtsprecher Jan van der Velden mit.

In ihren Straßenreinigungssatzungen legen die Kommunen fest, wer wie oft wo kehren muss. In der Regel geben die Kommunen die Kehrpflicht an die Anlieger weiter. So sind auch in Viersen die Anlieger verpflichtet, das Laub vor ihrem Grundstück zu beseitigen – unabhängig davon, ob das Laub von eigenen oder städtischen Bäumen stammt oder vom Nachbargrundstück herübergeweht wird. Wer nicht weiß, wohin mit all den Blättern, kann in Viersen das Laub städtischer Bäume an der Kompostierungsanlage, Hüsgesweg 900, kostenfrei abgeben. Geöffnet ist montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr. In der jetzigen „Hochphase“ des Laubfalls ist auch samstags von 14 bis 16 Uhr geöffnet.

Die Stadt Nettetal rät ihren Bürgern, Laub über Biotonne oder Biosack zu entsorgen, im eigenen Garten zu kompostieren oder zur Kompostierungsanlage nach Süchteln zu bringen. Außerdem hat die Stadt Nettetal Laubcontainer aufgestellt, in denen unverpacktes Laub von Straßenbäumen entsorgt werden kann. Die Container stehen auf dem Wanderparkplatz zwischen Breyell und Lobberich, in Breyell auf dem Parkplatz zwischen Aldi und Bahnhof, in Hinsbeck auf dem Kirmesplatz, in Kaldenkirchen auf dem Markt und an der Buschstraße, in Leuth am Petershof, in Lobberich auf dem Parkplatz an der Turnhalle Wevelinghover Straße und in Schaag am Hubertusplatz.

Auch in Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal müssen Anwohner die Gehwege vom Laub befreien. Die Burggemeinde stellt Bürgern bis zu fünf braune Säcke zur Verfügung, die im Rathaus erhältlich sind. In Schwalmtal rät man Bürgern, die durch viel Laub keinen Platz mehr in der Biotonne haben, beim Bürgerservice im Rathaus braune Säcke zu kaufen oder eine zweite braune Tonne zu ordern. Die kann man schon für einen Monat (7,25 Euro) bekommen.

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