Notfallversorgung im Kreis Viersen AKH bleibt Hauptanlaufstelle für Notfälle

Kreis Viersen · Die Verhandlungen für die gestufte Notfallversorgung haben begonnen. Einen Beschluss gibt es noch nicht. Das Allgemeine Krankenhaus in Viersen wird jedoch voraussichtlich weiterhin der Hauptversorger im Kreis bleiben.

 Das AKH Viersen wird auch in Zukunft eine zentrale Rolle in der Notfallversorgung in der Region einnehmen.

Das AKH Viersen wird auch in Zukunft eine zentrale Rolle in der Notfallversorgung in der Region einnehmen.

Foto: AKH Viersen

Das Allgemeine Krankenhaus (AKH) Viersen strebt an, die erweiterte Notfallversorgung anzubieten. Dies teilte AKH-Geschäftsführer und Vorsitzender der ARGE der Krankenhäuser im Kreis Viersen, Kim-Holger Kreft, bei der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses für Gesundheit, Soziales und Seniorenarbeit mit. Andere Akutkrankenhäuser im Kreisgebiet sollten jedoch voraussichtlich „die Voraussetzungen für die Grundversorgung erfüllen können“, schätzt Kreft. Eine genaue Angabe sei zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht möglich. „Zurzeit wird noch das von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in Auftrag gegeben Gutachten zur medizinischen Versorgung erstellt“, sagt Kreft. Nach Auswertung des im Frühjahr 2018 angeforderten Gutachtens könnte eine Einstufung der Krankenhäuser durch die Bezirksregierung erfolgen.

Das Gesetz zur gestuften Notfallversorgung ist im April 2018 in Kraft getreten. Auch, wenn es laut Kreft  noch keine Auswirkungen gebe: Die Verhandlungen seien angelaufen. Nun gelte es zu ermitteln, welche Krankenhäuser sich auf welche Art von Behandlungen spezialisieren könnten. Absprachen der Zuständigkeitsbereiche sind für das Konzept der gestuften Notfallversorgung wichtig. Unter anderem, weil im neuen Gesetz festgehalten ist, welche Mindestanzahl an bestimmten Behandlungen ein Hospital erfüllen muss, um diese Leistungen weiter anbieten zu können. Dabei ist es für die Häuser kaum möglich, alle Gebiete abzudecken.

Die gestufte Notfallversorgung beruht auf einem Anforderungskatalog, den ein Krankenhaus erfüllen muss, um einer von drei Stufen zugeteilt zu werden. Zur ersten gehören etwa  Fachabteilungen für Chirurgie beziehungsweise Unfallchirurgie und Innere Medizin. Die technischen Ausstattung ist festegelgt: Es muss täglich rund um die Uhr Computertomographie (CT) möglich sein (Kooperationen mit anderen Anbietern sind möglich) und ein Schockraum. Außerdem müssen sechs Intensivbetten verfügbar sein, drei davon auch für künstliche Beatmung. Auch die Einteilung von Pflegekräften, Fachärzten und ihre Verfügbarkeit sind vorgeschrieben.

Die zweite Stufe, die das AKH anstrebt, muss zusätzlich vier weitere Fachabteilungen anbieten. Diese werden unterteilt in Kategorie A mit Neurochirurgie,  Orthopädie,  Neurologie, Innerer Medizin und Kardiologie, Innerer Medizin und Gastroenterologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe; und Kategorie B mit Innerer Medizin und Pneumologie, Kinder- und Jugendmedizin, Kinderkardiologie, Neonatologie, Kinderchirurgie, Gefäßchirurgie, Thoraxchirurgie, Urologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Augenheilkunde, Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie. Aus beiden Kategorien müssen Abteilungen vorhanden sein, mindestens zwei davon aus Kategorie A.

Zu den Anforderungen gehören unter anderem ein Hubschrauberlandeplatz, zusätzlich zum CT eine MRT-Diagnostik, zehn Beatmungsbetten und die Möglichkeit, interventionell kardiologisch tätig zu werden. Das heißt zum Beispiel: Hilfe bei einem Schlaganfall leisten zu können, mit einem Herzkatheterlabor zu arbeiten (das AKH hat zwei), 24 Stunden die Möglichkeit für eine Notfallendoskopie zu haben.

Für die dritte Stufe kommt kein Krankenhaus im Kreis Viersen in Frage. Dieser Stufe entsprechen Einrichtungen wie etwa Uni-Kliniken.

Die hohen – und bei Neuanschaffung teuren – Anforderungen der zweiten Stufe zu erfüllen, das sei für das AKH realistisch, sagt Kreft. „Unsere Arbeit ist schon immer sehr geprägt von Notfallversorgung.“ Dadurch sei die Grundlage im Haus bereits vorhanden, um die erweiterte Notfallversorgung zu übernehmen.

Ein Krankenhaus im Kreis will keine Notfallversorgung mehr anbieten: das Maria-Hilf in Tönisvorst. Allerdings ist dort im April 2018 das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) Tönisvorst gegründet worden. Niedergelassene Ärzte arbeiten im MVZ mit, bleiben aber bei ihrer ärztlichen Tätigkeit unabhängig. Damit werde zwar eine medizinische Grundversorgung für Patienten aus der Umgebung gewährleistet, ein weiterer Austritt unter den vier anderen Akutkrankenhäusern im Kreis Viersen könnte jedoch Engpässe mit sich bringen. Kreft: „Zu Zeiten hoher Belegung, wie beispielsweise bei Grippewellen im Winter, würden wichtige Kapazitäten wegfallen.“

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