Seit 1989 in Deutschland Kreis Viersen äußert sich zum Abschiebungsverfahren der Libanesin Alia Banjak

Kreis Viersen · Warum der Kreis Abschiebungshaft für Alia Banjak anordnete, sie aber nicht in den Libanon abschob. Und wie es für die 59-Jährige, die sich seit 1989 in Deutschland aufhält, jetzt weitergeht.

  Dezernent Thomas Heil: „Frau Banjak bleibt ausreisepflichtig.“

Dezernent Thomas Heil: „Frau Banjak bleibt ausreisepflichtig.“

Foto: Ja/Knappe, Joerg (jkn)

Ein unerwartetes Veto der libanesischen Botschaft hat dazu geführt, dass die in Schwalmtal gemeldete Alia Banjak (59) 18 Tage in in Abschiebungshaft saß, aber nicht abgeschoben wurde. Das erklärte die Ausländerbehörde des Kreises Viersen auf Anfrage unserer Redaktion.

Banjak, die 1989 aus dem Libanon nach Deutschland flüchtete und nach dem Unfalltod eines ihrer sechs Kinder unter schweren Depressionen leidet, hat keinen gültigen Aufenthaltstitel. Ihre Familie und Freunde kämpfen für ein Bleiberecht für die 59-jährige Frau, bei der vor Jahren eine bipolare Störung diagnostiziert wurde.

Am 21. Juni hatten Polizisten Banjak aus ihrer Wohnung geholt und nach Vorstellung bei einem Richter ins Abschiebegefängnis Ingelheim in Rheinland-Pfalz überstellt. Nach 18 Tagen dort war die 59-Jährige wieder aus der Abschiebungshaft entlassen worden  – drei Tage vor dem für sie gebuchten Flug.

Die Leiterin der Ausländerbehörde des Kreises Viersen erklärte, dass dem Kreis von der Zentralen Ausländerbehörde Unna signalisiert worden sei, dass die benötigten Passersatzpapiere rechtzeitig zugestellt würden. Daraufhin habe der Kreis Viersen die Abschiebungshaft drei Wochen vor dem geplanten Rückführungsdatum angeordnet, „auch, um der Familie die Möglichkeit zu geben, gerichtlich gegen die geplante Abschiebung vorzugehen“, betonte Haimüller. Allerdings habe der libanesische Botschafter das für die Abschiebung benötigte sogenannte Laissez-Passer (zu deutsch: Passierschein) dann doch nicht ausgestellt. Eine klare Begründung habe es vonseiten der Botschaft nicht gegeben, lediglich den Hinweis, dass die Frau ja krank sei. „So etwas habe ich noch nie erlebt, und ich arbeite seit 22 Jahren bei der Ausländerbehörde“, erklärte Haimüller.

Und nun? „Frau Banjak bleibt ausreisepflichtig“, erklärt Kreisordnungsdezernent Thomas Heil. Das habe auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf festgestellt, das auf Antrag der Familie die geplante Abschiebung rechtlich untersuchte. In den Akten zu dem Fall ist vermerkt, dass sich Banjak in den gut 30 Jahren in Deutschland nicht integriert habe, sie wurde wegen Diebstahls verurteilt, laut einem Bericht des Staatsschutzes sei nicht ausgeschlossen, dass sie gefährlich sein könne. Banjak bedrohte Mitarbeiter der Kreisausländerbehörde und des Schwalmtaler Sozialamtes. Das stellt auch Banjaks Tochter Laial Bzeih  nicht in Abrede. Sie verweist auf eine diagnostizierte bipolare Störung ihrer Mutter. „Meine Mutter ist schwer krank.“ Dem Verwaltungsgericht lagen bei seiner Entscheidung zwar Atteste vor, allerdings keine qualifizierten Gutachten. Die will Bzeih nachreichen und hofft auf eine Duldung ihrer Mutter.

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