Kreis Viersen Notbetreuung in Kitas ab Montag ausgeweitet

Kreis Viersen · Auch Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden werden nun in die Notbetreuung der Kitas aufgenommen. Der Kreis Viersen mit Einrichtungen in Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst sieht sich gut vorbereitet

 Die Zahl der Kinder in den Kitas könnte nun steigen.

Die Zahl der Kinder in den Kitas könnte nun steigen.

Foto: dpa-tmn/Sina Schuldt

Erst am Freitagabend lag die Verordnung des Landes NRW vor: Ab Montag sollen nun auch Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden in die Notbetreuung der Kindertagesstätten aufgenommen werden. Der Kreis Viersen mit Einrichtungen in Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst sieht sich gut auf die neue Situation vorbereitet: „Soweit wir zuständig sind, ist die Notbetreuung gesichert und wird gewährleistet“, teilte eine Sprecherin mit.

Bevor am Freitag die Verordnung des Landes vorlag, hatten einige Kommunen – darunter Mönchengladbach – sich geweigert, die Kinder erwerbstätiger Alleinerziehender zu betreuen. Der Kreis Viersen hatte bereits am Freitag signalisiert, dass für diese Kinder die Betreuung gewährleistet sei. Auch Çigdem Bern, zuständige Beigeordnete der Stadt Viersen, hatte auf Anfrage unserer Redaktion bereits vorher angekündigt, diese Kinder in die Notbetreuung aufzunehmen. Sie rechnet damit, dass die Betreuungsquote in der Stadt von 3,5 Prozent über sieben Prozent am Montag auf knapp 16 Prozent ansteigt.

Jochen Müntinga leitet den Bereich Familie, Bildung und Soziales der Stadt Nettetal. Er rechnet jetzt nicht mit einem großen zusätzlichen Ansturm auf die Nettetaler Kitas: „Der Großteil der Kita-Kinder ist nicht von Alleinerziehenden“, erläutert er. Generell werde derzeit in allen Kitas nach Bedarf Notbetreuung angeboten, „alle Kitas sind also auch am Montag am Start.“ Was Müntinga kritisiert: Das Ministerium habe nicht genau definiert, was genau „alleinerziehend“ bedeute. Und: „Wir werden zum wiederholten Mal von der Landesregierung vor die Herausforderung gestellt, dass Erlasse beziehungsweise Umsetzungsverfügungen erst nachts und am Wochenende bekanntgemacht werden.“

Zunächst war Notbetreuung in den Kitas nur für Kinder gedacht gewesen, deren Eltern beide in systemrelevanten Berufen arbeiten. Dann genügte es, wenn ein Elternteil einen Arbeitsplatz dort hat.

(mrö/naf)
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