Viersen Kompromiss ist notwendig

Viersen · Die Entscheidung der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft, die Klage gegen die Stadt Viersen in Sachen Fassadendämmung aufrecht zu erhalten, ist bemerkenswert. Beim Ortstermin im Rahser hat die Verwaltungsrichterin – auch nach Rücksprache mit ihrer Kammer – der Genossenschaft empfohlen, die Klage zurückzuziehen, weil sie wohl wenig Aussichten auf Erfolg hat.

Die GWG-Verantwortlichen sind sich bewusst, dass sie vor Gericht scheitern werden. Selbst den Gang vors nächst höhere Oberverwaltungsgericht in Münster will der GWG-Vorstand notfalls in Kauf nehmen. So ernst ist ihm die Sache.

Festzuhalten bleibt: Die Denkmalbereichssatzung fürs Rahser, die vor gut zehn Jahren vom Viersener Stadtrat beschlossen wurde, hat seit Inkrafttreten Wildwuchs an der Fassadengestaltung eingedämmt. Das ist gut so! Allerdings will die GWG den Charakter der Fassaden ihrer Häuser weitgehend erhalten. Sie möchte sie sinnvoll isolieren, um Energie einsparen zu können. Ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch. Dass die Stadt das nicht zulassen will, ist ebenfalls nachvollziehbar, weil sie mit einer möglichen Ausnahmegenehmigung die Begehrlichkeiten anderer Hauseigentümer im Ortsteil weckt.

GWG und Stadt sollten sich außergerichtlich auf einen Kompromiss einigen, der die Belange des Denkmalschutzes und die Interessen der Hauseigentümer berücksichtigt. ANDREAS REINERS

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort