Kreis Viersen Kommt jetzt der Ansturm auf die Notbetreuung für Kinder?

Das Land NRW hat die Regeln für die Notbetreuung geändert: Nur noch ein Elternteil muss in der sogenannten kritischen Infrastruktur tätig sein, damit das Kind einen Betreuungsplatz erhält. Bislang mussten beide Elternteile im Gesundheitswesen oder bei Polizei oder Feuerwehr arbeiten.

 Die Notbetreuung in Kitas wurde zuletzt von weniger als zwei Prozent der Eltern genutzt. Jetzt hat das Land den Kreis der berechtigten Eltern deutlich erweitert.

Die Notbetreuung in Kitas wurde zuletzt von weniger als zwei Prozent der Eltern genutzt. Jetzt hat das Land den Kreis der berechtigten Eltern deutlich erweitert.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Und: Die Notbetreuung wird jetzt auch an den Wochenenden und während der Osterferien angeboten. Problem bei der Notbetreuung: Sie umgeht die Kontaktsperre; Kinder werden in Gruppen von fünf Personen betreut. Kommt jetzt ein Ansturm auf die Notbetreuung? Darüber gehen die Einschätzungen in den Städten und Gemeinden im Westkreis auseinander.

Viersen Als am Montag die Neuregelung erstmals griff, war die Nachfrage gering. 43 Kita-Kinder wurden betreut – in der Woche zuvor waren es bis zu 46 Kinder. Insgesamt hat die Stadt Viersen 2573 Betreuungsplätze. Macht eine Betreuungsquote von 1,8 Prozent. Und von den 3874 Kindern in den Schulklassen eins bis sechs an den Schulen in städtischer Trägerschaft waren in der Spitze 74 in der Notbetreuung. Die zuständige Beigeordnete Çigdem Bern lobte den „verantwortungsvollen Umgang der Eltern“ mit dem Angebot der Notbetreuung.  „Wegen der besonderen Rahmenbedingungen kann diese Leistung nur dann gesichert werden, wenn sie weiterhin nur in wirklichen Notfällen genutzt wird.“ Für die nächsten Tage seien bereits steigende Bedarfe angekündigt worden. So wurden vier Kinder angemeldet, die bisher keinen Kita-Platz hatten. Mehr als 30 Kinder kommen hinzu, weil der Kreis der berechtigten Eltern vom Land erweitert wurde. Die ersten Kitas berichteten, dass Mütter, die im Homeoffice ihre eigenen Kinder betreuten, an ihre Arbeitsplätze zurückkehren müssten. Zugleich sinke die Zahl der möglichen Plätze, so Bern. So sei mehr als die Hälfte der Tagespflegestellen nicht verfügbar, weil die Anbieter zu den Risikogruppen gehörten. Nach den neuen NRW-Richtlinien sollen zudem knapp ein Drittel der Mitarbeiter in den Kitas nicht eingesetzt werden, weil sie ebenfalls zu den Risikogruppen zählten. „Zurzeit stehen ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung“, sagte Bern. „Ob dies so bleibt, ist aktuell nicht abschätzbar.“

Nettetal In der Stadt Nettetal wurden bisher 28 Kita-Kinder notbetreut. Bei insgesamt 1530 Betreuungsplätzen in den Einrichtungen und der Kindertagespflege ergibt dies eine Quote von 1,8 Prozent. „Vereinzelte Rückmeldungen aus den Einrichtungen deuten aber an, dass die Nachfrage in den kommenden Tagen etwas zunehmen wird“, erklärte Stadtsprecher Jan van der Velden. Bei den Schulen waren am Dienstag 23 Kinder in der Notbetreuung. „Vereinzelt gab es Anfragen von Eltern, deren Kinder nun notbetreut werden“, so der Sprecher. „Sollte die Zahl der zu betreuenden Kinder deutlich steigen, wird dies zu Problemen führen.“

Westgemeinden In den Kindertagesstätten im Bereich des Kreisjugendamtes, zu dem auch die Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal zählen, sind aktuell 57 Kinder in der Notbetreuung (bei 3152 Plätzen). In der Kindertagespflege sind es zwölf bei 417 Plätzen. In den Förderschulen ging die Zahl der Kinder in der Notbetreuung von 25 auf fünf zurück. Nach der Regeländerung habe der Kreis Anfragen von Eltern registriert, die nun einen Anspruch auf Notbetreuung haben, sagte Sprecherin Anja Kühne. „Der Kreis rechnet auch im weiteren Verlauf nicht mit einem neuen Ansturm.“ Die Verwaltung sei jetzt dabei, mit den Trägern die Notbetreuung am Wochenende sicherzustellen. Auch Gespräche mit den Busunternehmen seien nötig, die die Kinder im Regelbetrieb nur an Wochentagen befördern. Kreisdirektor Ingo Schabrich  appellierte an die Eltern, verantwortungsvoll mit der Lage umzugehen: „Die Notbetreuung umgeht die Kontaktsperre, die aus gutem Grund verhängt wurde. Darum muss es hier bei Ausnahmen bleiben.“

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