Viersen Kita-Gebühren: Stadt beruhigt Eltern

Viersen · Die Stadt Viersen bemüht sich um eine schnelle Regelung in Sachen Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr. Das erklärte gestern der zuständige Beigeordnete Dr. Paul Schrömbges.

Beim städtischen Jugendamt gibt es schon etliche Nachfragen besorgter Eltern, wie das jetzt vom Landtag beschlossene Gesetz, das ein beitragsfreies letztes Kindergartenjahr ermöglicht, in Viersen umgesetzt wird. "Die Eltern brauchen sich nicht zu melden. Das Jugendamt wird tätig", so Schrömbges. Der Leiter des Jugendamtes, Paul Fülbier, erklärte, dass "nach der Veröffentlichung des Gesetzes" die Beitragsbefreiungsbescheide im Laufe des Monats September abgearbeitet werden: "Wir müssen rund 600 Bescheide erstellen. Nach Fertigstellung der EDV-technischen Voraussetzungen werden alle Bescheide automatisch angepasst. Eventuelle Rückerstattungen erfolgen in diesem Zusammenhang."

Beigeordneter Schrömbges verweist auf zwei weitere "Baustellen", die mit der Gesetzesänderung zusammenhängen. "Die eine ist die Frage, in welcher Höhe das Land die Elternbeiträge eines Kindergartenjahres tatsächlich erstattet." Im Gesetz stünde eine Elternbeitragsquote von 19 Prozent, "die allerdings mit den derzeit öffentlich verhandelten Summen nicht erreicht werden." Schrömbges geht davon aus, dass die Stadt nicht von einer 19-prozentigen Anteilsfinanzierung ausgehen könne. Aufgrund der rechtlich verpflichtenden Sozialnachlässe erreichten die Elternbeiträge in Viersen allerdings seit Jahren auch nur rund 15 Prozent der Kosten eines Kindergartenjahres, so Schrömbges.

"Auch die andere Baustelle muss vom Rat behandelt und beschlossen werden." Die derzeit gültige städtische Satzung enthalte bereits Befreiungstatbestände, die die Stadt freiwillig leistet. Diese so genannte Geschwisterkind-Regelung unterstütze Familien, bei denen mehrere Kinder Betreuungsangebote "im Kindergarten und im Betreuungsbereich der Grundschulen" besuchen. Im September entscheiden der Jugendhilfeausschuss und der Stadtrat, ob die städtische Satzung wegen der Beitragsbefreiung angepasst werden muss.

(RP)
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