Kreis Viersen Kennzeichen ein Ladenhüter

Kreis Viersen · Seit 1. Juli sind Wechselkennzeichen erlaubt. Bei der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises gibt es erste Nachfragen, aber bislang nutzt noch kein Bürger im Kreis Viersen die Möglichkeit, zwei Autos auf eine Nummer anzumelden.

 Hans-Georg Strompen und Heidrun Steinwartz mit dem Kennzeichen.

Hans-Georg Strompen und Heidrun Steinwartz mit dem Kennzeichen.

Foto: BUSCH

Auf den ersten Blick hört sich das gut an. Ab sofort können in Deutschland zwei Fahrzeuge wechselweise mit nur einem Kennzeichen genutzt werden. Doch der erste positive Anschein trügt. "Wir hatten schon die ersten telefonischen Nachfragen von Bürgern, die wir entsprechend über das System Wechselkennzeichen aufgeklärt haben. Danach haben bisher alle Interessenten von dieser Möglichkeit Abstand genommen", berichtet Heidrun Steinwartz, Abteilungsleiterin der Fahrzeugzulassung beim Kreis Viersen. Sie wurde – wie alle Mitarbeiter ihrer Abteilung – eigens für das neue Angebot geschult.

 Das Wechselkennzeichen, das es seit dem 1. Juli gibt, wurde im Kreis Viersen bisher kaum nachgefragt. Es besteht aus einem fahrzeugbezogenen Teil und einem gemeinsamen Kennzeichenteil.

Das Wechselkennzeichen, das es seit dem 1. Juli gibt, wurde im Kreis Viersen bisher kaum nachgefragt. Es besteht aus einem fahrzeugbezogenen Teil und einem gemeinsamen Kennzeichenteil.

Foto: erol GURIAN/ADAC

Steuer in voller Höhe

Warum sich die Begeisterung in Grenzen hält, liegt auf der Hand. Nach wie vor gilt, es muss für beide Fahrzeuge die Kfz-Steuer in voller Höhe bezahlt werden und bei der Versicherung der Fahrzeuge gibt es noch keine einheitliche Regelung. Es hängt ganz vom Versicherer ab, ob er bei der Nutzung des Wechselkennzeichens Vergünstigungen anbietet. Ansonsten gilt: Auch die Versicherung muss für beide Fahrzeuge ganz normal bezahlt werden.

"Daher sollte man immer vorher mit seiner Versicherung sprechen. Zudem werden auch zwei elektronische Versicherungsbestätigungen, kurz EVB genannt, die für Wechselkennzeichen geeignet sind, benötigt", sagt Hans-Georg Strompen, Leiter des Amtes für Ordnung und Straßenverkehr beim Kreis Viersen. Wer sich trotzdem für ein Wechselkennzeichen entscheidet, der muss einiges beachten: Zum einem müssen die Fahrzeuge auf den selben Halter zugelassen sein und der gleichen Fahrzeugklasse angehören. Das Kennzeichen gilt dann jeweils nur für zwei Fahrzeuge. Etwa drei Oldtimer mit einem Wechselkennzeichen zu fahren, ist also nicht möglich. Kombinationen wie zum Beispiel Pkw – Motorrad sind ebenfalls nicht realisierbar. Ganz wichtig: Das Fahrzeug, das gerade nicht gefahren wird, darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden. Es muss in einer Garage oder einem privaten Stellplatz stehen, ansonsten drohen Verwarnungsgelder.

Nicht mehr als acht Stellen

Die Schilder sind in der Beschaffung teurer. Ein normaler Satz Kennzeichen kostet 25 Euro. Der neue, fahrzeugbezogene Teil schlägt mit 9,40 Euro pro Stück zu Buche, wobei vier benötigt werden. Dazu kommt eine Gebühr pro Fahrzeug von sechs Euro. "Diese besondere Zulassung ist also teurer als eine normale Zulassung", sagt Heidrun Steinwartz. Auch mit dem Wunschkennzeichen ist es beim Wechselkennzeichen so eine Sache. Ein Pool von Kennzeichen ist reserviert, damit der gemeinsame Kennzeichenteil von VIE, einer Buchstaben- und Zahlenkombination und der fahrzeugbezogene Teil, der von null bis neun geht, zueinander passen. Die Achtstelligkeit darf zum Beispiel nicht überschritten werden. Frage des Tages

(tref)
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