Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal Keine Gebühren für Kitas im Monat April

Grenzland · Der Kreis Viersen verzichtet für den Monat April auf die Elternbeiträge für Kindertagesstätten, Kindertagespflege sowie Angebote aus dem Offenen Ganztag an den Förderschulen. Damit setzt der Kreis Viersen die Lösung um, die die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelt hat: Die Kommunen verzichten für den kommenden Monat auf die Elternbeiträge und erhalten im Gegenzug die Hälfte der entstandenen Kosten vom Land.

 Für April müssen Eltern im Grenzland keine Beiträge für Kindergarten oder Tagesbetreuung bezahlen.

Für April müssen Eltern im Grenzland keine Beiträge für Kindergarten oder Tagesbetreuung bezahlen.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

„Es ist gut, dass es nun landesweit eine einheitliche und faire Lösung gibt“, sagt Landrat Andreas Coenen (CDU). Der Kreis hat die Aussetzung der Kita-Beiträge per Dringlichkeitsbeschluss geregelt.

Für den Kreis Viersen ziehen die Kommunen aus dem Jugendamtsbereich – die Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal sowie Grefrath und die Stadt Tönisvorst – die Kita-Gebühren ein. Da unterschiedliche Zahlungswege parallel existieren und die Abbuchung eigentlich zum 1. April erfolgt, könne es hier und da passieren, dass Eltern den April-Beitrag versehentlich zahlen, so die Kreisverwaltung. „Wir werden aber sicherstellen, dass dann die Beiträge zeitnah rückerstattet werden“, verspricht der Landrat. Eltern, die Beiträge eigenständig überweisen, müssen selbst den Dauerauftrag stornieren oder die Zahlung rückerstatten lassen. Sollten Beiträge aufgrund der Kürze der Zeit dennoch versehentlich gezahlt werden, werden sie zeitnah rückerstattet. Die Eltern müssen dies nicht beantragen.

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