Politik in Brüggen Kämmerer schlägt Steuererhöhung vor

Brüggen · In Brüggen soll der Hebesatz der Grundsteuer B von 429 auf 443 Prozentpunkte steigen, die Gewerbesteuer von 417 auf 418 Prozentpunkte. Grund ist die vorgesehene Erhöhung der fiktiven Hebesätze in Nordrhein-Westfalen

 Brüggens Kämmerer Oliver Mankowski will Anfang November den Entwurf der Hebesatz-Satzung im Finanzausschuss vorstellen. „Ich bin verpflichtet, dem Rat zu empfehlen, den Haushalt auszugleichen“, sagt er.

Brüggens Kämmerer Oliver Mankowski will Anfang November den Entwurf der Hebesatz-Satzung im Finanzausschuss vorstellen. „Ich bin verpflichtet, dem Rat zu empfehlen, den Haushalt auszugleichen“, sagt er.

Foto: Sroka, Birgit (bigi)

In der Burggemeinde könnten die Steuern bald steigen. Grund ist die vorgesehene Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2019. Das Gesetz, das den Finanzausgleich zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und seinen Kommunen regelt, ist noch in der Beratung. Doch die Eckpunkte zum Gesetzesentwurf liegen vor. Danach soll der fiktive Hebesatz für die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) von 429 auf 443 Prozentpunkte angehoben werden, der für die Gewerbesteuer von 417 auf 418, der für die Grundsteuer A (für landwirtschaftlich genutzte Flächen) von 217 auf 223.

Wie viele andere Kommunen orientiert sich auch die Burggemeinde an diesen fiktiven Hebesätzen. Denn die fiktiven Hebesätze haben Einfluss darauf, wie viel Geld eine Gemeinde vom Land bekommt, etwa die so genannten Schlüsselzuweisungen. Die fiktiven Hebesätze stellen rechnerisch das Steueraufkommen in einer Gemeinde dar, das man erzielen würde, wenn die Gemeinde diese fiktiven Hebesätze anwenden würde.

Entscheidet sich nun der Rat einer Gemeinde, nicht die vom Land angegebenen fiktiven Hebesätze anzuwenden, sondern höhere Hebesätze festzulegen, wird der Gemeinde trotzdem nur das Steueraufkommen angerechnet, das sie hätte, wenn sie die fiktiven Hebesätze anwenden würde – und nicht etwa ihr tatsächliches Steueraufkommen. Dadurch bekommt die Gemeinde höhere Schlüsselzuweisungen. Entscheidet sich der Gemeinderat dafür, den tatsächlichen unter dem fiktiven Hebesatz zu belassen, wird der Gemeinde trotzdem der fiktive Hebesatz angerechnet. Dadurch bekommt die Gemeinde weniger Schlüsselzuweisungen vom Land.

Die Folge: Viele Gemeinden legen Hebesätze fest, die höher sind als die fiktiven vom Land. Die Konsequenz spüren die Kommunen kurze Zeit später. Denn um die Höhe des fiktiven Hebesatz für das nächste Gemeindefinanzierungsgesetz zu ermitteln, zieht das Land die tatsächlich von den Gemeinden angewendeten Hebesätze heran, ermittelt den Durchschnitt, zieht ein paar Prozent ab – und hat den fiktiven Hebesatz. Je mehr Kommunen höhere Hebesätze festlegen als vom Land vorgeschlagen, desto höher fällt in der Folge der Durchschnittswert aus.

Über diese Spirale der Steuererhöhungen klagen in Brüggen Politiker regelmäßig – und ebenso regelmäßig werden die Steuern erhöht. Mit dem GFG 2019 will das Land nun dafür sorgen, dass der Anstieg der fiktiven Hebesätze nicht mehr so schnell fortschreitet: Bislang wurden vom ermittelten Durchschnittswert der real angewendeten Hebesätze fünf Prozent abgezogen. Erstmals sollen im GFG 2019 bei der Gewerbesteuer sechs, bei den Grundsteuern A und B zehn Prozent abgezogen werden, um vom Durchschnittswert auf den fiktiven Hebesatz zu kommen. „Die höheren Abschläge gegenüber der bisherigen Praxis sorgen für eine Bremsung beziehungsweise Reduzierung des Anstiegs der fiktiven Hebesätze“, heißt es im Eckpunkte-Papier.

Für Brüggen heißt das nun, dass die Erhöhung der fiktiven Hebesätze eine Erhöhung der realen Hebesätze nach sich ziehen könnte. Die Grundsteuer A ist außen vor – sie liegt in Brüggen mit 240 Prozentpunkten sowieso schon über dem fiktiven Hebesatz. Für die Grundsteuer B schlägt Kämmerer Oliver Mankowski vor, diese von 429 auf 443 Prozentpunkte zu erhöhen. Bei der Gewerbesteuer schlägt Mankowski vor, diese von 417 auf 418 Prozentpunkte zu erhöhen. Den Entwurf dazu will er am 6. November dem Finanzausschuss vorstellen, am 13. November würde sich der Rat damit befassen.

Mankowski verweist darauf, dass die Gemeinde 2019 voraussichtlich 444.526 Euro weniger Schlüsselzuweisungen bekommt als 2018, außerdem Kreisumlage und die Beteiligung an Jugendamt und Verkehrsverbund bei gleichbleibenden Hebesätzen mit 731.312 Euro mehr zu Buche schlagen. „Wenn die beiden wichtigsten Steine ins Wanken geraten, wird es schwierig“, sagt Mankowski. Der gewünschte Ausgleich könne auch dazu führen, dass weitere Steuern wie Vergnügungs- oder Hundersteuer angehoben werden. Als Kämmerer sei er verpflichtet, dem Rat zu empfehlen, den Haushalt auszugleichen. „Wenn das nicht passieren soll“, so Mankowski, „müsste das der Rat entscheiden.“

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