Kreis Viersen Jede Woche kommt im Kreis Viersen ein Kind in Obhut

Kreis Viersen · Deutlich mehr Verdachtsfälle werden geäußert — und immer häufiger greifen die Behörden ein

Bereits im Hausflur schlug den Mitarbeitern des Kreisjugendamts der Cannabisgeruch entgegen. In der Küche qualmte ein Joint. Ein Mann, möglicherweise der Vater des Jungen, wegen dem die Mitarbeiter gekommen sind, saß am Laptop. Lehrer und Schulsozialarbeiterin hatten dem Jugendamt gemeldet, dass der Junge oft zu spät komme und die Mutter eine Alkoholfahne habe. Nach einem sehr ernsten Gespräch mit der Mutter brachte das Jugendamt den Jungen noch am gleichen Tag in einer Bereitschaftspflegestelle unter.

Solche oder ähnliche Fälle von akuter Kindeswohlgefährdung haben sich im vergangenen Jahr 52-mal im Kreis Viersen ereignet. Die Zahl ist gestiegen: 2015 zählte die Statistikstelle des Landes NRW 32 Fälle. Insgesamt gab es im Jahr 2016 im Kreis Viersen 491 Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung. In 2013 waren es 234 Verfahren. Der Kreis Viersen liegt mit seiner Entwicklung im Landestrend: 35.011 Verdachtsfälle in 2016; damit stieg die Zahl um 9,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

"Es gibt ein erhöhtes Aufmerksamkeitspotenzial", sagt Lothar Thorissen, Leiter des Kreisjugendamts, das für Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst zuständig ist.

Jochen Müntinga, Jugendamtsleiter in Nettetal, sieht die Ursachen für den Anstieg ähnlich wie sein Kreis-Kollege: Die Sensibilität der Bevölkerung sei gewachsen. Auch in Nettetal stiegen die Zahlen. Müntinga wundert das nicht: "Wir haben die Mitarbeiter in Kitas, Schulen und Vereinen geschult, wie sie sich verhalten sollten, wenn ein Kind ihnen Sorgen bereitet." Hinzu komme, dass seit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 Netzwerke und die Übermittlung von Informationen - etwa durch "Geheimnisträger" wie Ärzte und Lehrer - gefördert würden.

Unterschieden wird in der Statistik zwischen akuter und latenter Gefährdung. "Im akuten Fall nimmt das Jugendamt das Kind sofort in Obhut, weil es ansonsten körperlich oder seelisch Schaden nehmen könnte", erklärt Thorissen.

Bei einer latenten Gefährdung gebe es kaum Anhaltspunkte für ein sofortiges Eingreifen. "Das sind die schwierigen Fälle, bei denen man den Eindruck hat, dass etwas nicht stimmt. Dann müssen wir weiter ermitteln." Auch die Zahl der latenten Gefährdungen stieg im Kreis Viersen an: 2016 waren es 85 (2015: 62).

Entgegen dem landes- und kreisweiten Trend sind die Verdachtszahlen in der Stadt Viersen rückläufig. Mit 72 Verfahren in 2016 insgesamt sind sie im Vergleich zum Vorjahr (92 Fälle) gesunken. "Wie wir im Fall einer Verdachtsmeldung vorgehen, ist seit 2006 in einer Dienstanweisung geregelt", sagt Wolfgang Timons, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie. "Ein Hausbesuch erfolgt durch zwei Fachkräfte." Die Fälle werden außerdem einem Koordinator gemeldet und in der Fachkonferenz besprochen. Ähnlich gehen auch die Stadt Nettetal und das Kreisjugendamt vor. Will das Jugendamt ein Kind bei einem Hausbesuch direkt in Obhut nehmen, braucht es die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. "Wenn sie nicht zustimmen, darf das Amt trotzdem handeln, muss aber das Jugendgericht einschalten", erklärt der Nettetaler Jugendamtsleiter. Einen hundertprozentigen Schutz für die Kinder aber gibt es nicht, wie der Fall Luca aus Dülken beweist. Der Fünfjährige wurde vom Lebensgefährten der Mutter misshandelt und war im Oktober 2016 getötet in seinem Bett gefunden worden. Die Stadt Viersen hatte den Jungen nach Meldungen des Kindergartens und der Nachbarn mehrfach in Obhut genommen. Doch das Amtsgericht und ein Sachverständiger bewerteten den Fall anders.

(RP)
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