Neues Infektionsschutzgesetz des Bundes Was jetzt für Besucher im Tierpark Brüggen gilt

Brüggen · Familie Kerren ist erleichtert: Sie muss, anders als Freizeitparks und Außensportanlagen, nicht schließen. Was Sie jetzt vor einem Besuch im Natur- und Tierpark Brüggen wissen müssen – außer, dass es Alpaka-Nachwuchs gab.

 Bei den Alpakas gibt es weiteren Nachwuchs.

Bei den Alpakas gibt es weiteren Nachwuchs.

Foto: Birgit Sroka/bigi

Durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz gelten neue Konditionen für den Natur- und Tierpark: Ab Samstag, 24. April, müssen Besucher einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen; für Kinder gilt dies erst ab sieben Jahre. Zudem Müssen Besucher über das neue Online-Buchungsportal einen Termin vereinbaren, da die Gästezahl festgelegt ist. „Der Termin gilt für den ganzen Tag, wir haben keine Zeitfenster“, erläutern die Betreiber. Kinder sind ab einem Alter von drei Jahren anzumelden, eine Buchung ist für die kommenden sieben Tage möglich.