Die Bäderfrage in Niederkrüchten Bürgerbegehren für unzulässig erklärt

Niederkrüchten · Mit 19 von 34 Stimmen stellte der Gemeinderat Niederkrüchten die Unzulässigkeit des ersten Bürgerbegehrens zur Sanierung des Freibades fest. Jetzt bringen die Grünen einen Antrag für einen Ratsbürgerentscheid ein.

 Das erste Bürgerbegehren für die Sanierung des geschlossenen Freibades in Niederkrüchten wurde vom Gemeinderat als „unzulässig“ erklärt. Die Initiatoren setzen jetzt auf zwei weitere Bürgerbegehren, die die bisherigen Ratsbeschlüsse gegen eine Sanierung und für ein Interkommunales Bad kippen wollen.

Das erste Bürgerbegehren für die Sanierung des geschlossenen Freibades in Niederkrüchten wurde vom Gemeinderat als „unzulässig“ erklärt. Die Initiatoren setzen jetzt auf zwei weitere Bürgerbegehren, die die bisherigen Ratsbeschlüsse gegen eine Sanierung und für ein Interkommunales Bad kippen wollen.

Foto: Heribert Brinkmann

Der Rat der Gemeinde Niederkrüchten ist mehrheitlich der Beschlussempfehlung der Verwaltung gefolgt, das Bürgerbegehren zur Sanierung des Freibades aus formalen Gründen als unzulässig festzustellen. In geheimer Wahl stimmte der Rat mit 19 Ja-Stimmen und neun Nein-Stimmen bei sechs Enthaltungen ab. Vorher hatte Sebastian Van de Weyer (Christlich kommunale Wählergemeinschaft) einen Antrag auf geheime Abstimmung gestellt, der mit 22 zu zwölf Stimmen angenommen wurde. Diese Abstimmung kommentierte Michael Willemse vom Förderverein Niederkrüchtener Bäder lautstark und mehrmals mit der Bemerkung „Feiglinge“. Das wiederum brachte ihm einen Ordnungsruf von Bürgermeister Kalle Wassong (parteilos) ein, samt der Ankündigung, im Wiederholungsfalle die Polizei zu rufen. In der Sitzungspause versuchte auch  Christoph Szallies, stellvertretender Grünen-Fraktionsvorsitzender, Willemse zu beruhigen.