Corona im Kreis Viersen Impfzentrum wird am 9. Dezember wiedereröffnet

Kreis Viersen · Das Impfzentrum für die Bevölkerung im Kreis Viersen wird am Donnerstag, 9. Dezember, wieder eröffnet. Damit will der Kreis die niedergelassenen Ärzte bei der Impfkampagne gegen das Coronavirus unterstützen.

 Seit Tagen wird das Impfzentrum an der Heesstraße in Viersen-Dülklen für die Wiedereröffnung hergerichtet.

Seit Tagen wird das Impfzentrum an der Heesstraße in Viersen-Dülklen für die Wiedereröffnung hergerichtet.

Foto: Ja/Knappe, Joerg (jkn)

Die Impfstation wird aktuell im ehemaligen St.-Cornelius-Krankenhaus an der Heesstraße in Viersen-Dülken eingerichtet. Seit der vergangenen Woche sind bereits mobile Impfteams in den kreisangehörigen Kommunen unterwegs, um Boosterimpfungen, aber auch Erst- und Zweitimpfungen vorzunehmen.

Im Impfzentrum werden zwei Impfstraßen in Betrieb genommen. „Sie können je nach Bedarf ausgebaut werden“, erklärte ein Sprecher. Das Zentrum hat an fünf Tagen die Woche geöffnet: dienstags bis freitags von 12 bis 19 Uhr, samstags von 8 bis 15 Uhr. Es wird kein Termin benötigt, jedoch kann es zu Wartezeiten kommen. Parkplätze sind ausgeschildert und in Laufweite verfügbar. Der Kreis Viersen bittet Interessierte, nach Möglichkeit den Parkplatz am Wilhelm-Cornelißen-Platz zu nutzen.

Da der Bund die Lieferungen des Biontech-Impfstoffs deutlich eingeschränkt hat, werden Personen ab 30 Jahre vorrangig mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna geimpft. Für Schwangere und Personen unter 30 Jahren steht gemäß der Stiko-Empfehlung der Impfstoff von Biontech zur Verfügung. Jugendliche unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden.

Beide Impfstoffe sind für Auffrischungsimpfungen geeignet. Personen, die mit dem Impfstoff der Firma Johnson & Johnson gegen Covid-19 geimpft wurden, wird durch die Stiko eine Auffrischungsimpfung frühestens nach vier Wochen empfohlen.

 Folgende Dokumente sind für die Impfung notwendig:

  •  Personalausweis oder Reisepass (bei Minderjährigen wird auch der Personalausweis oder Reisepass des Sorgeberechtigten benötigt)
  • Impfausweis
  • Einwilligungserklärung (in zweifacher Ausführung; für Minderjährige von einem Sorgeberechtigten unterschrieben)
  • Anamnese- und Einwilligungsbogen (in zweifacher Ausführung)
  • Aufklärungsmerkblatt (in zweifacher Ausführung; für Minderjährige von einem Sorgeberechtigten unterschrieben)

Der Kreis Viersen bittet alle Interessierten, die benötigten Unterlagen möglichst vorab ausgefüllt mitzubringen. Sie können hier heruntergeladen werden. Die Unterlagen sind auch vor Ort verfügbar.

Der Kreis Viersen bittet außerdem darum, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen und genügend Abstand zu anderen Personen einzuhalten. Ein T-Shirt oder ein kurzärmeliges Oberteil garantieren einen reibungslosen Impfablauf.

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