Analyse Im Kreishaus heißt er „Sonnen-Coenen“

Viersen · Die CDU will dafür stimmen, dass das OVG über die Gültigkeit der Landratswahl entscheidet. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte geurteilt, dass sie wiederholt werden muss, weil der Kreis verdeckte Wahlwerbung für Andreas Coenen betrieb. Warum stoppte im Kreishaus niemand die Werbung?

Wurde am 13. September 2020 mit 54,1 Prozent der Stimmen im ersten Wahlgang als Landrat wiedergewählt: Andreas Coenen (CDU).

Foto: Alois Mueller

Als am 6. September 2020 in sämtlichen Haushalten im Kreis Viersen eine vierseitige Anzeige landete, in der die Kreisverwaltung über wichtige Projekte wie die S28-Verlängerung und den Breitband-Ausbau informierte, gab’s noch am selben Tag hektische Telefonate bei der Kreis-CDU. Sie war von der Veröffentlichung aus dem Kreishaus überrascht worden. Und bei ihr gingen sofort alle Alarmglocken an: Sieben Tage später stand die Landratswahl an. Die Sorge der Christdemokraten: dass die Kreisverwaltung mit dem sich zur Wiederwahl stellenden Landrat Andreas Coenen an der Spitze gegen das Gebot äußerster Zurückhaltung in der heißen Phase des Wahlkampfs verstoßen haben könnte. Dass der politische Gegner daraus Kapital schlagen könnte. Dass die Anzeige, statt zu helfen, eher schaden würde. „Es ist anzunehmen, dass die in den Medien geäußerte Verärgerung der politischen Wettbewerber nach der Veröffentlichung noch vor der Wahl dem Kandidaten Dr. Coenen ganz sicher Stimmen gekostet haben dürfte“, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung der CDU-Kreistagsfraktion.