Außergewöhnliche Objekte als Lokaldenkmäler Idee aus Brüggen als Vorbild für NRW?

Brüggen · Kulturelle Besonderheiten in der Burggemeinde als Lokaldenkmäler markieren: Was ein entsprechender Antrag der „Wir“-Fraktion bringen soll.

 Im 1977 gedrehten Film „Vorstadtkrokodile“ kommt mehrfach der markante Zaun vor dem Haus Stiegstraße 48 in Brüggen-Bracht vor. 
  Fotos (2): „Wir“-Fraktion

Im 1977 gedrehten Film „Vorstadtkrokodile“ kommt mehrfach der markante Zaun vor dem Haus Stiegstraße 48 in Brüggen-Bracht vor. Fotos (2): „Wir“-Fraktion

Foto: "Wir"-Fraktion

Ein markanter Zaun vor dem Haus Stiegstraße 48 in Brüggen-Bracht, der im 1977 gedrehten Film „Vorstadtkrokodile“ zu sehen war. Oder die Rückseite der Hagelkreuzkapelle, das letzte erhaltene Ziegelgebäude auf der vielbefahrenen Borner Straße in Brüggen: Das sind zwei Beispiele für Lokaldenkmäler im Gemeindegebiet, die nicht nur für Brüggener, sondern auch für Touristen interessant sind.

Mit dieser neuen Idee von Lokaldenkmälern könnte Brüggen in ganz Nordrhein-Westfalen Vorbild für andere Kommunen werden. Dies hat die Stabsstelle Heimat im NRW-Ministerium  für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung signalisiert: Sie kann sich vorstellen, die Brüggener Richtlinie als Vorlage für Lokaldenkmäler in anderen Kommunen zu verwenden.

 Letzter Ziegelbau an der Borner Straße: Rückfront der Hagelkreuzkapelle.

Letzter Ziegelbau an der Borner Straße: Rückfront der Hagelkreuzkapelle.

Foto: "Wir"-Fraktion

Allerdings: „Lokaldenkmäler“ gibt es nicht. Noch nicht, wenn es nach allen Fraktionen des Brüggener Gemeinderats geht. Sie wollen einem Antrag der „Wir“-Fraktion dazu folgen. Demnach sollen in Zukunft „lokalkulturelle Objekte von besonderer Schutzwürdigkeit“ als Lokaldenkmäler ausgezeichnet werden. Dafür haben die Kulturpolitiker in den Fraktionen gemeinsam eine Richtlinie erarbeitet.

Wer wählt aus, ob ein Ort oder ein Gebäude in Brüggen ein Lokaldenkmal wird? Das ist in der noch zur Entscheidung stehenden Richtlinie festgeschrieben. „Vorschlagen kann ein solches Lokaldenkmal jeder“, erklärt René Bongartz, Vorsitzender der „Wir“-Fraktion. Was dazu notwendig ist: Eine „ausreichende Dokumentation des auszuzeichnenden Objekts sowie eine schriftliche Begründung der Schutzwürdigkeit“, heißt es in der Richtlinie. Ob ein Vorschlag angenommen wird, entscheiden die Mitglieder im Gemeinderat. Ein Objekt kann, so sieht es die Richtlinie vor, innerhalb einer Ratsperiode aber nur einmal zur Auszeichnung vorgeschlagen werden.

Über einen Richtlinien-Entwurf für die neuen Lokaldenkmäler haben sich die Kulturpolitiker aller Ratsfraktionen Anfang Juni verständigt. „Seitens der CDU wurde unterstrichen, dass mit einer Auszeichnung von Objekten gegenüber den Eigentümern keine Verpflichtung verbunden sein soll“, heißt es in dem Antrag der „Wir“-Fraktion.

Was sich die Antragsteller davon versprechen: lokale Besonderheiten bekannter zu machen –- und mit den Lokaldenkmälern auch Werbung für die Gemeinde Brüggen zu machen.

Entstanden ist die Idee, weil die „Wir“-Fraktion ursprünglich die Malzkorn-Platane auf dem Vennberg unter besonderen Schutz der Gemeinde stellen wollte. Doch dafür fehlte eine Satzung. Zwar wurde der Plan für die Malzkorn-Platane verworfen, weil es inzwischen bereits ein großes Holzschild am Baum gab. Dennoch sollten in Zukunft außergewöhnliche örtliche Objekte gekennzeichnet werden. Deshalb nahm die „Wir“-Fraktion Kontakt zum NRW-Heimatministerium auf und fand dort Unterstützer.

Wie geht es jetzt mit der Idee zu den Lokaldenkmälern weiter? In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur am Donnerstag, 17. November, 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Brüggener Rathauses, sollen die Mitglieder über diesen Antrag beraten und abstimmen, ehe der Antrag weiter zum endgültigen Beschluss in den zuständigen Hauptausschuss geht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort