Sanierung in Viersen 40 Prozent der Kosten werden übernommen

Dülken · Hauseigentümer, deren Immobilie im historischen Stadtkern von Dülken steht, können beim Fachbereich Bauen und Umwelt der Stadt Viersen Mittel beantragen.

 Seit einigen Jahren gibt es das Hof- und Fassadenprogramm für Dülken. Ziel ist es unter anderem, historische Fassaden wieder herzurichten.

Seit einigen Jahren gibt es das Hof- und Fassadenprogramm für Dülken. Ziel ist es unter anderem, historische Fassaden wieder herzurichten.

Foto: Flocken, Ingrid (flo)

Das Hof- und Fassadenprogramm soll dazu beitragen, den historischen Stadtkern Dülkens zu erhalten und zu verschönern. Hauseigentümer, deren Immobilie im historischen Stadtkern steht, können beim Fachbereich Bauen und Umwelt der Stadt Mittel beantragen. Architekt Dieter Schmitz-Steger hat seinen Arbeitsplatz im Dülken-Büro, er hilft den Antragstellern dabei, die Formulare auszufüllen. Darüber hinaus unterstützt er unter anderem bei der Materialauswahl, der Planung – und erklärt falls nötig, was nicht machbar ist.

Die Förderung im Hof- und Fassadenprogramm deckt geplante Arbeiten an Fassaden, Dächern, Außenanlagen und privaten Stadtmauerabschnitten ab. Laut Richtlinie der Stadt sollen sie darauf abzielen, historische Gestaltungen wieder herzustellen. Bezuschusst wird mit 40 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Förderfähig sind Kosten bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt 60 Euro pro Quadratmeter umgestalteter Fläche. „Die Höchstförderung beträgt also 24 Euro pro Quadratmeter“, erläutert Schmitz-Steger.

Wer einen Antrag stellt, muss zum Beispiel Kostenvoranschläge und Gestaltungspläne einreichen. Die Gesamtkosten, mit denen der Hauseigentümer rechnet, müssen die Bagatellgrenze von 500 Euro übersteigen. „In der Regel kosten die Fassaden 6000 bis 15.000 Euro“, sagt Schmitz-Steger, der betont: Was an den Fassaden erneuert werden soll, muss vorher von der Denkmalbehörde der Stadt genehmigt werden. Das beziehe sich nicht nur auf Häuser, die unter Denkmalschutz stehen. Denn seit 2018 gelte ja für den gesamten Ortskern die Denkmalbereichssatzung.

Kontakt Architekt Dietmar Schmitz-Steger ist dienstags von 15 bis 18 Uhr im Dülken-Büro, Lange Straße 32, und unter Telefon 0179 7469010 erreichbar.

(naf)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort