Brüggen Heilpraktiker-Prozess: Flaschen falsch beschriftet

Brüggen/Krefeld · Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Heilpraktiker Klaus R. hat laut Gutachter in seinem Brüggener „Biologischen Krebszentrum“ Infusionsflaschen falsch etikettiert. Der Gutachter erklärte, dass die bei der polizeilichen Durchsuchung aufgefundenen Infusionsflaschen  beschriftet gewesen seien.

 Nicht in allen Infusionsflaschen, wo 3-BP drauf stand, war auch 3-BP drin. Vor Gericht muss sich der Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen verantworten.

Nicht in allen Infusionsflaschen, wo 3-BP drauf stand, war auch 3-BP drin. Vor Gericht muss sich der Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen verantworten.

Foto: Jungmann, Günter (gju)

Die Beschriftungen seien auch oft korrekt gewesen, allerdings habe es einige Flaschen gegeben, „auf denen zwar  ‚3-BP‘ stand, das Mittel war aber gar nicht enthalten.“ Stattdessen sei in dem entsprechenden Gefäß dann zum Beispiel Vitamin B gewesen.

Dem 61-jährigen Beschuldigten aus Moers, der das „Krebszentrum“ in Brüggen-Bracht betrieb, werden fahrlässige Tötung in drei Fällen, fahrlässige Körperverletzung sowie diverse Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen. Im Juli 2016 waren drei Patienten nach Infusionen mit dem experimentellen Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP), einem Glukose-Hemmer, verstorben. Laut Staatsanwalt soll der 61-Jährige beim Abwiegen des Wirkstoffs einen Fehler gemacht haben, durch den es zu einer Überdosis von 3-BP in der Infusionslösung gekommen sei.

Seine Verteidigerin forderte, zwei weitere Zeugen zu hören, darunter einen ehemaligen Patienten ihres Mandanten. Die Anwältin führte weiterhin aus, dass 3-Bromopyruvat zwar als experimentelles Mittel gelte  – „es wird jedoch schon seit längerem erforscht.“ Auch gebe es Aussagen von Wissenschaftlern, die 3-BP als „effektives alternatives Mittel“ bezeichnen würden.

Die Staatsanwältin kommentierte dies nicht, meinte aber, der ehemalige Patient des angeklagten Heilpraktikers müsse nicht als Zeuge gehört werden, da dieser nur über seine eigene, unproblematische Behandlung mit 3-BP berichten könne, nicht aber darüber, wie Klaus R. die Infusionen vorbereitet und zusammengestellt habe.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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