Analyse Was kann sich Viersen jetzt noch leisten?

Viersen · Von Ferienprogramm bis Jazzfestival – welche Auswirkungen die Haushaltsverschiebung hat.

 Die Musikerin Karolina Strassmayer bei ihrem Auftritt auf dem Jazz-Festival. Ob die Stadt fürs Jazz-Festival 2019 überhaupt Verträge mit den Künstlern abschließen darf, wird am Freitag geprüft.

Die Musikerin Karolina Strassmayer bei ihrem Auftritt auf dem Jazz-Festival. Ob die Stadt fürs Jazz-Festival 2019 überhaupt Verträge mit den Künstlern abschließen darf, wird am Freitag geprüft.

Foto: Busch, Franz-Heinrich sen. (bsen)

Viersens Stadtrat hat beschlossen, den Haushalt fürs Jahr 2019 erst im kommenden Jahr zu verabschieden. Welche Auswirkungen hat das? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Warum hat die Verschiebung überhaupt Auswirkungen?

Weil die Stadt Viersen nur bei einem genehmigten Haushalt freiwillige Leistungen auszahlen darf. Freiwillige Leistungen sind all die Dinge, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind oder zu denen die Stadt nicht vertraglich verpflichtet ist. Ausgenommen davon sind Leistungen, die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

Was ist jetzt mit den diskutierten Erhöhungen von Grund- und Gewerbesteuern?

Sie sind erstmal vom Tisch. Die Stadt ist in der so genannten haushaltslosen Zeit verpflichtet, Realsteuern nach den Sätzen des Vorjahres zu erheben. Allerdings: Sollte der Stadtrat zu der Erkenntnis kommen, dass höhere Steuern notwendig werden, werden diese rückwirkend zum 1. Januar 2019 erhoben.

Um die Auflagen des neuen Brandschutzbedarfsplan erfüllen zu können, müsste die Stadt vier zusätzliche Feuerwehrmänner einstellen. Darf sie das jetzt nicht?

Doch. Zwar sind grundsätzlich Personal-Neueinstellungen während der vorläufigen Haushaltsführung verboten. Da der Brandschutz aber zum gesetzlichen Auftrag gehört, steht den geplanten Neueinstellungen nichts im Wege. Ebenso verhält es sich bei notwendigen Neueinstellungen für neue Offene Ganztagsgruppen an Schulen und neue Kita-Gruppen.

Sind Vereine betroffen?

Ja. So hat die Stadt in der Vergangenheit Zuschüsse an Vereine oder für die Ferienspielaktionen gegeben. Auch Gelder für die Städtepartnerschaften und die „Komm auf Tour“-Veranstaltungen für Schüler sind zunächst eingefroren. Sportvereine erhielten in der Vergangenheit Zuschüsse gemäß Sportförderrichtlinie. Auch diese Gelder sind zunächst einmal eingefroren. In der Vergangenheit regelte ein Erlass, dass die Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung großzügig ausgelegt werden dürfen. Dieser Erlass wurde aber zurückgezogen. „Man kann nicht von einem städtischen Mitarbeiter verlangen, dass er vorsätzlich rechtswidrig handelt“, betont Kämmerer Paul Schrömbges. Er sieht keine Spielräume, die freiwilligen Leistungen vor Genehmigung des Haushalts 2019 auszuzahlen. Die CDU geht hingegen davon aus, dass es durchaus Spielräume gibt. Sie hatte der Verwaltung vorgeworfen, Ängste zu schüren.

Gibt es diese Spielräume?

Für Freitag hat Kämmerer Schrömbges Innenrevision und Rechnungsprüfungsamt zum Gespräch gebeten, um auszuloten, ob einzelne Maßnahmen möglicherweise doch durch einen gesetzlichen Auftrag gedeckt sein könnten. Es gibt Grenzfälle. Wie sieht es beispielsweise bei einer geplanten Neueinstellung aus, die Elternbeiträge für Kitas prüft? Aber Schrömbges macht auch deutlich, dass er kaum Spielräume sieht.

Wann endet die haushaltslose Zeit?

Das lässt sich derzeit nur schätzen. Die Idee hinter der Verschiebung ist, dass gesicherte Informationen vorliegen, ob 2018 die schwarze Null erreicht wird. Das steht aber voraussichtlich erst Ende Februar fest. Für den 8. April 2019 wurde die Ratssitzung anberaumt, in der der Haushalt 2019 beschlossen werden soll. Schrömbges weist darauf hin, dass das eventuell zu knapp wird. Weil Osterferien sind, könnte es durchaus Anfang Mai werden. Im Anschluss muss die Kommunalaufsicht den Haushalt prüfen. Das kann vier Monate dauern. Voraussichtlich wird es frühestens August, bis die Stadt die freiwilligen Leistungen ausschütten darf.

Wo könnten die Bürger die Auswirkungen noch spüren?

Im Entwurf des Kämmerers waren diverse Neueinstellungen vorgesehen, unter anderem im Service-Center, um die Wartezeiten für die Bürger zu verkürzen, und bei der Seniorenberatung. Auch in der Bauaufsicht sollte ein Mitarbeiter eingestellt werden, um Baugenehmigungen schneller erteilen zu können.

Fallen Veranstaltungen aus?

Nach Auffassung der Stadt darf sie bis zum genehmigten Haushalt keine Verträge fürs Festhallenprogramm und das Jazzfestival abschließen. Da der Haushalt frühestens im August genehmigt wird, könnte das das Aus fürs Jazz-Festival bedeuten.

Was ist mit Baumaßnahmen?

Alle angefangenen Baumaßnahmen dürfen auch während der haushaltslosen Zeit fortgesetzt werden. Neue Baumaßnahmen aber dürfen nicht begonnen werden – die Erneuerung der Weiherstraße und der Ausbau des Von-Kessel-Weges dürften sich deshalb verzögern. Auch die Planung für die Erweiterung der Primus-Schule wird auf Eis gelegt.

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