Karnevalstage in Viersen Halteverbote und Straßensperrungen

Viersen · Wegen des Tulpensonntagszugs gilt ab 10 Uhr ein Parkverbot, ab 11 Uhr ein Fahrverbot

 Die gesperrten Straßen werden am Tulpensonntag erst wieder für den Verkehr freigegeben, wenn sie gereinigt sind - voraussichtlich gegen 22 Uhr.

Die gesperrten Straßen werden am Tulpensonntag erst wieder für den Verkehr freigegeben, wenn sie gereinigt sind - voraussichtlich gegen 22 Uhr.

Foto: Busch, Franz-Heinrich sen. (bsen)

Die Stadt Viersen macht darauf aufmerksam, dass wegen der Karnevalszüge im Stadtgebiet am Sonntag, 3. März, und Montag, 4. März, Halteverbotszonen eingerichtet und Straßen gesperrt werden. Sowohl die Zugwege selbst als auch die Aufstellungsbereiche müssen frei von parkenden Fahrzeugen sein. „Wichtig ist insbesondere, dass die Halteverbote bereits mehrere Stunden vor Beginn der Züge gelten“, betonte ein Stadtsprecher. So soll gewährleistet werden, dass im Weg stehende Autos rechtzeitig durch ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen umgesetzt werden können. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt, die Kosten dem Falschparker auferlegt. Darüber hinaus werden Straßen gesperrt, durch die sich die Karnevalszüge bewegen. Hinweistafeln zeigen die die betroffenen Bereiche auf. Die Halteverbote und die Straßensperren dauern bis in die Abendstunden. Grund dafür ist die nach dem jeweiligen Zug stattfindende Straßenreinigung.

Deswegen dürfen Autofahrer nicht direkt hinter dem Zug in die gesperrten Bereiche einfahren, etwa, um sich einen der dann freien Parkplätze zu sichern. Feiernde Menschen am Zugweg könnten gefährdet werden, zudem erschwere es den Mitarbeitern die Arbeit, die im Anschluss an den Zug die Straßen säubern. „Es gab in den vergangenen Jahren leider immer wieder unschöne Begegnungen und Behinderungen, wenn die Städtischen Betriebe ihrer Arbeit nachgingen“, erklärte der Stadtsprecher.

Am Tulpensonntag, 3. März, gibt es folgende Regelungen in Alt-Viersen. Dort gelten die Halteverbote ab 10 Uhr, das Durchfahrtsverbot ab 11 Uhr. Beide Einschränkungen werden gegen 22 Uhr wieder aufgehoben.

Der Rintger „Veedelszoch“ startet ab 11.11 Uhr. Aufstellung: Rintger Straße. Zugweg: Rintgerstraße, Hermannstraße, Dr.-Heggen-Straße, Gereonstraße, Rintgerstraße, Große Bruchstraße, Gereonsplatz (Auflösung).

Der Tulpensonntagszug in Alt-Viersen beginnt ab 14.11 Uhr. Aufstellung: Gartenstraße, Dülkener Straße, Remigiusstraße, Schultheißenhof, Süchtelner Straße. Zugweg: Dülkener Straße, Goetersstraße, Burgstraße, Lindenstraße, Petersstraße, Remigiusstraße, Wilhelmstraße, Hauptstraße, Bahnhofstraße, Parkstraße, Große Bruchstraße, Hauptstraße, Heimbachstraße, Hermann-Hülser-Platz (Auflösung).

In Süchteln gelten die Halteverbote am Rosenmontag, 4. März, von 6 bis 14 Uhr. Der allgemeine Verkehr wird ab 8 Uhr gestoppt, die Straßen sind ab 14 Uhr wieder frei. Der Rosenmontagszug setzt sich dort um 10.11 Uhr in Bewegung.

Die Halteverbote in Dülken gelten ab 10 Uhr, die Durchfahrt ist ab 11 Uhr nicht mehr möglich. Ab 22 Uhr sollen alle Beschränkungen aufgehoben werden. Der Dülkener Rosenmontagszug fängt um 14.11 Uhr an.

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