Viersen Grüne: Stadt schützt Bürger zu wenig vor Lärm

Viersen · Die Partei moniert, dass viele Maßnahmen aus dem vor sieben Jahren verabschiedeten Lärmaktionsplan noch nicht umgesetzt wurden

Viersen: Grüne: Stadt schützt Bürger zu wenig vor Lärm
Foto: Lanuv

Die Viersener Grünen wollen die Lärmbelastung im Stadtgebiet reduzieren und denken dabei auch an vermehrte Tempo-30-Zonen. In einem Antrag für den nächsten Umweltausschuss fordert Ingo W. Wolff von der Verwaltung einen Bericht über die Umsetzung des Lärmaktionsplans. "Erst kürzlich erreichte uns eine Beschwerde aus Süchteln, dass dort der Durchgangsverkehr seit Jahren für zu hohen Lärm führt", erklärt Wolff. "Während an der Bodelschwinghstraße in Dülken aus Lärmschutzgründen erfreulicherweise die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt wurde, gibt es in Viersen insgesamt noch immer zu viele Straßen, an denen der Lärm zu hoch ist." Ein besonders markantes Beispiel dafü sei der Befund über die Lärmbelastung in den Ortsteilen Mackenstein und Hausen, die bei den Planungen für die vorgesehene Erweiterung des Gewerbegebiets Mackenstein-Peschfeld attestiert wurde. "Auch die Nettetaler Straße in Boisheim stellt, zusätzlich zu den Hauptverkehrsachsen in Süchteln, ein negatives Beispiel durch den Straßenverkehr dar." Um die Bevölkerung vor den Folgen von Lärmbelästigungen zu schützen, hatte der Stadtrat vor neun Jahren einen Lärmaktionsplan beschlossen. "Der aktuelle Lärmatlas NRW zeigt ganz klar, dass der Lärm auf Viersens Straßen seitdem weiter zugenommen hat", erklärt Wolff. Außerdem enthalte der Viersener Lärmaktionsplan von 2010 zahlreiche Maßnahmenvorschläge, die bis dato nicht oder nur teilweise umgesetzt worden seien.

Deshalb beantrage seine Partei einen schriftlichen Bericht der Stadtverwaltung zum aktuellen Stand bei der Umsetzung des Lärmaktionsplans. Wolff: "Dabei wäre eine Auflistung aller Maßnahmenvorschläge mit Hinweisen zum jeweiligen Stand der Umsetzung wünschenswert." Die Grünen wollen wissen, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden, welche Maßnahmen bis wann umgesetzt werden sollen - und welche nicht. "Darüber hinaus wäre auch eine Stellungnahme der Verwaltung wünschenswert, inwiefern die neue Gesetzeslage zur vereinfachten Ausweisung von Tempo 30 an Schulen, Altenheimen oder Krankenhäusern genutzt werden kann."

(mrö)
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