Totes Kita-Kind in Viersen Greta-Prozess: Hinweise auf psychische Krankheit der Erzieherin

Viersen/Mönchengladbach · Vor dem Landgericht berichtete eine Rechtsmedizinerin von den Gesichtsverletzungen, die die Angeklagte sich 2019 selbst beibrachte.

 Die Staatsanwaltschaft wirft der 25-jährigen Erzieherin vor, die kleine Greta ermordet zu haben. Die Angeklagte streitet die Tat ab.   Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft wirft der 25-jährigen Erzieherin vor, die kleine Greta ermordet zu haben. Die Angeklagte streitet die Tat ab. Foto: dpa

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Die im Mordprozess um den Tod des Viersener Kita-Kindes Greta angeklagte Erzieherin hat nach Aussage einer Rechtsmedizinerin mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Vergangenheit ein psychisches Krankheitsbild gehabt. Die Ärztin, die am Dienstag vor dem Landgericht aussagte, war im Mai 2019 von der Polizei gebeten worden, sich Fotos der heutigen Angeklagten anzuschauen und zu beurteilen, ob sich die Frau Gesichtsverletzungen selbst zugefügt habe. Die angeklagte Erzieherin hatte damals angegeben, bei einem Spaziergang überfallen und verletzt worden zu sein. Die Sachverständige bewertete die längs verlaufenden Schnitte im Wangenbereich eindeutig als selbst zugefügt. „Diese extreme und massive Verletzung deutet auf ein psychisches Krankheitsbild hin“, erklärte sie; sie sei als „Hilferuf der Betroffenen“ zu verstehen.

Häufig sei es so, dass die vermeintlichen Opfer ihre Tat gestehen würden, wenn die Polizisten sie mit der Ausssage der Rechtsmedizin konfrontierten. Das sei bei der Angeklagten anders gewesen. Deshalb habe die Polizei sie gebeten, persönlich an einem Gespräch mit der Erzieherin teilzunehmen, da diese bei ihrer ursprünglichen Aussage geblieben sei.

Bei dem Termin habe die Erzieherin sehr ruhig reagiert, jedoch nicht zugegeben, sich die Verletzungen selbst beigebracht zu haben. Daher habe sie mehrfach versucht, der Frau deutlich zu machen, dass sie dringend psychologischen Beistand benötige, berichtete die Rechtsmedizinerin.

Ebenfalls gehört wurde eine Polizistin, die nach der Anzeige durch den Klinikarzt eine erste Vernehmung der Erzieherin, damals noch als Zeugin, durchgeführt hatte. Sie habe den Ablauf an dem Tag beschrieben, an dem Greta in ihrer Kita wiederbelebt werden musste. Zur Auffindesituationen der Zweijährigen nach dem Mittagsschlaf habe die Angeklagte erklärt, Greta habe nicht reagiert, ihr Mund sei trocken gewesen und habe offen gestanden. Zudem seien Pünktchen um die Augen herum zu sehen gewesen. Um Greta wach zu bekommen, habe sie das Kind nach eigenen Aussagen geschüttelt und gekitzelt. Vor Gericht hatten zwei Kolleginnen aus der Kita ausgesagt, es sei ihnen seltsam vorgenommen, dass das Kind bei ihrem Eintreten ganz akkurat mit einer Decke zugedeckt gewesen sei.

Der Prozess wird am 20. Januar fortgesetzt.

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