Erzieherin soll Dreijährige ermordet haben Totes Mädchen in Viersener Kita - Einrichtungen drohen keine Strafen

Viersen · Nach dem mutmaßlichen Mord an einem dreijährigen Mädchen in einer Kita in Viersen drohen den ehemaligen Arbeitgebern der verdächtigen Erzieherin dem Landesjugendamt zufolge keine Bußgelder oder Strafen.

Viersen: Dreijährige stirbt - Kita-Erzieherin steht unter Mordverdacht
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Große Trauer nach Tod von Dreijähriger in Viersen

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Foto: dpa/Marcel Kusch

Da die drei Kitas, in denen es zu Zwischenfällen kam, von medizinischen Vorerkrankungen bei den betroffenen Kindern ausgegangen seien, hätten sie zwar ihre Meldepflichten verletzt, aber nicht vorsätzlich gehandelt. Das sagte der Leiter des LVR-Landesjugendamtes, Lorenz Bahr, am Donnerstag im Familienausschuss des Landtags. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben bislang nicht gegen Dritte.

Die 25-jährige Erzieherin soll die dreijährige Greta in einer Kita in Viersen heimtückisch ermordet haben. Ermittler gehen davon aus, dass sie versuchte, das schlafende Kind zu ersticken. Das Mädchen war am 21. April von einem Notarzt wegen Atemstillstands aus dem Kindergarten ins Krankenhaus gebracht worden. Am 4. Mai starb es dort. Rechtsmediziner fanden Spuren, die auf Gewalteinwirkung hindeuteten.

Der Landesjugendamtsleiter forderte schärfere Meldepflichten und bessere Kinderschutzkonzepte in Kindertagesstätten. Kostenpflichtiger Inhalt Drei von vier Kitas, in denen die tatverdächtige Erzieherin gearbeitet habe, hätten trotz gehäufter Notfälle mit Kindern keine Meldungen dazu weitergeleitet, sagte Bahr.

In weiteren drei Kitas in Kempen, Krefeld und Tönisvorst, in denen die Tatverdächtige zuvor gearbeitet hatte, gab es Notfälle und Notarzteinsätze. Keiner der Träger hatte aber das zuständige Landesjugendamt über die Vorkommnisse informiert. Nur die Stadt Viersen hatte den Atemstillstand und den Rettungseinsatz in der Kita der Aufsichtsbehörde gemeldet. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. „Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung innerhalb der Einrichtung durch Personal, andere Kinder oder bauliche Mängel ist das LVR-Landesjugendamt frühzeitig zu informieren“, hieß es vonseiten des LVR. Im Sozialgesetzbuch heißt es wörtlich: „Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat der zuständigen Behörde unverzüglich ... Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, ...anzuzeigen.“

Das Landesjugendamt kritisierte auch, dass in Kitas keine Kinderschutzkonzepte vorgeschrieben seien. Solche Konzepte müssten aber in das Kinderbildungsgesetz aufgenommen werden, so Bahr. Außerdem sei für die Kitas in NRW eine Handreichung zu Meldepflichten erarbeitet worden. Ziel sei, „tragische Fälle“ wie in Viersen künftig zu vermeiden. „Nichtsdestotrotz wird es immer wieder zu Fallkonstellationen kommen, an die keiner zu denken gewagt hätte“, sagte Bahr.

Auch

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach am Donnerstag sagte, sind die Ermittlungen gegen die Verdächtige noch nicht abgeschlossen.

(dtm/mrö/dpa)
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