Tatort Niederkrüchten Campingmord: Gericht lehnt Beweisanträge ab

Niederkrüchten · Im Prozess um den Campingmord in Niederkrüchten hat das Gericht am Montag einen Beweisantrag abgelehnt, den die Verteidigung der wegen Mordes an dem Viersener Roland P. angeklagten Lebensgefährtin Ramona K. gestellt hatte.

Der gewaltsame Tod eines Vierseners auf diesem Campingplatz wird zurzeit vor dem Landgericht Krefeld verhandelt.  RP-Archivfoto: Ronge

Der gewaltsame Tod eines Vierseners auf diesem Campingplatz wird zurzeit vor dem Landgericht Krefeld verhandelt. RP-Archivfoto: Ronge

Foto: Ronge, Birgitta (biro)

Das Gericht lehnte den Beweisantrag wegen „Bedeutungslosigkeit“ ab.

Ein Schallgutachten sollte die Aussagen der beiden Angeklagten Konstantin K. (23) und Tim S. (24) widerlegen. Die beiden jungen Mönchengladbacher hatten erklärt, nach dem Angriff auf den später verstorbenen Roland P. (54) auf ihrer Flucht zurück zum Auto mehrere Schläge gehört zu haben. Ein Sachverständiger sollte nun feststellen, dass dies aufgrund der Wetterverhältnisse nicht möglich gewesen sei.

Die Kammer lehnte mit der Begründung ab, dass dafür nötige Anknüpfungstatsachen dem Sachverständigen weder bekannt noch nachträglich zu beschaffen seien. So seien weder der genaue Zeitpunkt noch der exakte Standort der beiden Männer geklärt. Ein zweites Gutachten sollte Ramona K. (52) eine Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt, hervorgerufen durch einen Affektstau durch die vorher stattgefundenen Misshandlungen durch P., zugestehen. Dieser Beweisantrag wurde als „nicht ordnungsgemäß“ abgelehnt. Der Prozess wird am 22. November fortgesetzt.

(eva)

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