Corona in Brüggen Gemeinde entfernt irrtümlich Schilder zur Maskenpflicht
Kreis Viersen · Mitarbeiter der Burggemeinde Brüggen haben irrtümlich Schilder zur Maskenpflicht entfernt. Hintergrund: Nach der Öffnung der Außengastronomie präzisierte der Kreis Viersen seine Allgemeinverfügung zur Corona-Schutzverordnung.
Mitarbeiter der Burggemeinde Brüggen haben irrtümlich Schilder zur Maskenpflicht entfernt. Seit Oktober 2020 gilt dort von freitags, 14 Uhr, bis sonntags, 19 Uhr, in der Fußgängerzone die Vorgabe, eine Maske zu tragen – und zwar auf der Borner Straße (Hausnummer 1–13 sowie 4–14), Klosterstraße (Hausnummer 14–78 sowie 15–81) und Bruchstraße (Hausnummer 1–9 sowie 2–10). Hintergrund: Nach der Öffnung der Außengastronomie präzisierte der Kreis Viersen seine Allgemeinverfügung zur Corona-Schutzverordnung. Ausdrücklich steht nun dort, dass die Maskenpflicht überall dort entfällt, wo Außengastronomie erlaubt ist. Mitabeiter der Burggemeinde entfernten deshalb Schilder. „Hierbei wurden in Einem auch die Hinweise zur Maskenpflicht entfernt“, erklärte eine Sprecherin des Kreises.