Corona in Brüggen Gemeinde entfernt irrtümlich Schilder zur Maskenpflicht

Kreis Viersen · Mitarbeiter der Burggemeinde Brüggen haben irrtümlich Schilder zur Maskenpflicht entfernt. Hintergrund: Nach der Öffnung der Außengastronomie präzisierte der Kreis Viersen seine Allgemeinverfügung zur Corona-Schutzverordnung.

 Irrtümlich entfernten Mitarbeiter der Burggemeinde Brüggen die Hinweise zur Maskenpflicht. Die gilt in der Fußgängerzone nach wie vor - außer in den Bereichen der Außengastronomie.

Irrtümlich entfernten Mitarbeiter der Burggemeinde Brüggen die Hinweise zur Maskenpflicht. Die gilt in der Fußgängerzone nach wie vor - außer in den Bereichen der Außengastronomie.

Foto: Daniela Buschkamp

Mitarbeiter der Burggemeinde Brüggen haben irrtümlich Schilder zur Maskenpflicht entfernt. Seit Oktober 2020 gilt dort von freitags, 14 Uhr, bis sonntags, 19 Uhr, in der Fußgängerzone die Vorgabe, eine Maske zu tragen – und zwar auf der Borner Straße (Hausnummer 1–13 sowie 4–14), Klosterstraße (Hausnummer 14–78 sowie 15–81) und Bruchstraße (Hausnummer 1–9 sowie 2–10). Hintergrund: Nach der Öffnung der Außengastronomie präzisierte der Kreis Viersen seine Allgemeinverfügung zur Corona-Schutzverordnung. Ausdrücklich steht nun dort, dass die Maskenpflicht überall dort entfällt, wo Außengastronomie erlaubt ist. Mitabeiter der Burggemeinde entfernten deshalb Schilder. „Hierbei wurden in Einem auch die Hinweise zur Maskenpflicht entfernt“, erklärte eine Sprecherin des Kreises.

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