Viersen Furmannsweg: Parken auf Splitt erlaubt

Viersen · Autofahrer waren unsicher, ob sie die braunen Flächen auf dem Parkplatz nutzen dürfen

 Karl-Adolf Himbert zeigt, wo er auf dem Parkplatz am Furmannsweg vor einem Jahr mit seinem Auto durch ein Schlagloch gefahren ist.

Karl-Adolf Himbert zeigt, wo er auf dem Parkplatz am Furmannsweg vor einem Jahr mit seinem Auto durch ein Schlagloch gefahren ist.

Foto: Fischer

Ohne zu zögern lenkt die Autofahrerin ihren blauen Mittelklassewagen über den rund zwei Meter breiten hellbraunen Splitt-Belag und parkt dahinter auf den Pflastersteinen. Ob sie da überhaupt hätte drüber fahren dürfen? "Keine Ahnung", sagt sie. "Hier fehlen Hinweisschilder", bekräftigt Karl-Adolf Himbert. Mehrere solcher Flächen gibt es auf dem Parkplatz am Furmannsweg in der Innenstadt, der 77-Jährige fragt sich: "Wo darf ich parken? Wo nicht?"

Im März 2016 war Himbert mit seinem Auto über den etwa zwei Meter breiten, sechs Meter langen Splitt-Streifen gefahren - und dabei mitten durch ein Schlagloch. "Ich hatte die ganze Stoßstange demoliert", sagt er. Vom Wagen aus habe er das Schlagloch nicht sehen können. Der Rentner klagte, wollte erwirken, dass die Stadt Viersen die Reparaturkosten in Höhe von rund 890 Euro übernimmt. Doch das Gericht entschied zugunsten der Stadt. Es hieß, er sei verbotenerweise über diesen Grünstreifen gefahren, sagt Himbert. Aber: "Wenn ich da nicht drüber fahren durfte, warum dürfen hier dann auf Flächen, die auch so aussehen, Autos parken?" Oder seien das alles Falschparker? "Man darf nicht mit zweierlei Maß messen", ergänzt der Viersener. Vor allem rund um die Bäume auf dem Parkplatz liegt das bräunliche Dolomit-Moräne-Splittgemisch. Denn die Wurzeln der Bäume würden dort Pflastersteine nach oben drücken, erläutert Marina Jansen, stellvertretende Leiterin der städtischen Abteilung Stadtstraßen. Wer den Wagen darauf abstellt, "würde dafür kein Knöllchen bekommen". Die Fläche, über die Himbert im März 2016 gefahren ist, sei als Grünstreifen ausgewiesen und auch mal durchgängig bepflanzt gewesen. Ob sie wieder bepflanzt wird, wisse sie nicht. "Es ist nicht verboten, über diesen Streifen zu fahren", betont Jansen. Autofahrer müssten aber besonnen, verständig und gewissenhaft auf dem Parkplatz agieren, darauf verwiesen Gerichte in Fällen wie diesem vielmals. "Die Stadt hat eine Verkehrssicherungspflicht. Diese nehmen wir darüber wahr, dass wir den Parkplatz einmal im Monat begehen." Darüber hinaus sei die Eigenverantwortlichkeit der Autofahrer gefragt.

(naf)
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