Viersen Fünf Jahre Haft für Messerstecher

Viersen · Der Mann aus Viersen, der in Duisburg den vermeintlichen Liebhaber seiner minderjährigen Tochter mit dem Messer attackiert hat, muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Duisburger Schwurgericht verurteilte den 39-Jährigen am Montag allerdings wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht wie ursprünglich angeklagt wegen versuchten Totschlags.

 Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde gestern ein 39-Jähriger Viersener vom Landgericht Duisburg verurteilt.

Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde gestern ein 39-Jähriger Viersener vom Landgericht Duisburg verurteilt.

Foto: Andreas Probpst (archiv)

Auch die Staatsanwaltschaft war am Ende der Beweisaufnahme davon ausgegangen, dass der Angeklagte nicht in Tötungsabsicht gehandelt hatte, als er den damals 20-Jährigen im vergangenen Sommer schwer verletzte. "Er ist geständig, er hat sich auch selbst gestellt. Auch das Motiv kann man nicht außer Acht lassen", hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer ausgeführt. Dennoch könne man Selbstjustiz nicht hinnehmen. Der Angeklagte habe den Vorsatz gehabt, den Nebenkläger zu kennzeichnen. Sie hatte sechs Jahre Haft beantragt. Der Verteidiger des Angeklagten hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für ausreichend gehalten. Man müsse die Vorgeschichte stärker berücksichtigen.

Sexuelle Kontakte

Der Angeklagte hatte angegeben, der Geschädigte habe sexuelle Kontakte zu seiner damals elfjährigen Stieftochter unterhalten. Weder der Gang zur Polizei noch zum Gericht habe den Mann davon abgehalten, dem Kind nachzustellen. Auch ein Familienrat habe keine Abhilfe geschafft. Mit dem Angriff habe er den Geschädigten stigmatisierten wollen, hatte der Viersener gesagt. Dazu habe er sich spontan entschlossen. Er bereue die Tat. Der heute 21-Jährige hatte 15 Schnittverletzungen und eine Stichverletzung erlitten.

Ein Sachverständiger hatte ausgeführt, dass der Angeklagte zur Tatzeit nicht unter einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit litt. Wie stark betrunken er gewesen ist, konnte man nicht mehr ermitten, weil er nach dem Angriff weiter Alkohol getrunken hatte, bevor er sich später der Poliizei stellte.

(BL)
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