Brüggen Fraktionen fordern Baum-Konzept

Brüggen · Dem Antrag einer Bürgerin für eine Baumschutzsatzung folgte die Politik nicht. Doch der Baumbestand in Brüggen soll erfasst werden

 Am Burgwall finden alte Bäume mit ihren Wurzeln kaum Halt. Stehen die Bäume nicht sicher, muss die Gemeinde sie aus Sicherheitsgründen fällen.

Am Burgwall finden alte Bäume mit ihren Wurzeln kaum Halt. Stehen die Bäume nicht sicher, muss die Gemeinde sie aus Sicherheitsgründen fällen.

Foto: Busch

Die Gemeinde Brüggen bekommt vorerst keine Baumschutzsatzung. In der jüngsten Sitzung des Natur- und Umweltausschusses votierten die Fraktionen bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich gegen die Einführung einer Baumschutzsatzung. Einstimmig sprachen sich die Politiker aber dafür aus, ein Konzept zu erstellen, in dem der Baumbestand in der Gemeinde erfasst werden und vorgegeben werden soll, wie man künftig mit "Problembäumen" umgeht.

Eine Bürgerin hatte im Dezember in einem Schreiben an die Gemeinde angeregt, für Brüggen solch eine Baumschutzsatzung zu erlassen. In ihrer Begründung wies sie unter anderem auf den Naturschutz und den "Lebensraum Baum" für Vögel und Insekten sowie auf die CO2-Bindung im Holz hin. Die große Bedeutung alter Bäume stehe in extremem Gegensatz zu dem praktischen Umgang mit ihnen, führte sie aus.

Sachgebietsleiter Jürgen Mörschbächer von der Gemeindeverwaltung stellte dem Ausschuss die Grundlagen dar. Er erklärte, welche Bäume in einer Baumschutzsatzung erfasst werden könnten und welche nicht. Nicht zu erfassen wären Bäume im Wald: Brüggens Gemeindegebiet besteht zu rund 50 Prozent aus Wald. Er kann nicht durch eine Satzung geschützt werden, weil er nach dem Bundeswald- oder Landesforstgesetz bewirtschaftet wird. Nicht zu erfassen wären auch Bäume, die als Naturdenkmäler eingetragen sind, sowie Bäume in geschützten Landschaftsbereichen. Auf sie ist das Naturschutz- oder Landschaftsgesetz anzuwenden.

Nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung sollten Bäume in Parks und Sportanlagen sowie Bäume an Straßen ebenfalls ausgenommen werden. Die Burggemeinde zählt derzeit 2212 Bäume an innerörtlichen Straßen sowie 2380 Bäume oder Baumgruppen in Parks und Sportanlagen. Nur aus zwingenden Gründen würden diese im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gefällt, erklärte die Verwaltung. Manche Straßenbäume etwa beschädigen mit ihren Wurzeln Gehwege und Straßen oder wurden zu nah an Gasleitungen gepflanzt.

Eine Baumschutzsatzung würde den Baumbestand innerorts auf privaten Grundstücken regeln. Erfasst werden könnten Laubbäume (nicht Eibe, nicht Gingko) ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern. Ausnahmen könnte die Gemeinde machen, wenn der Baum krank ist, Fenster stark beschattet oder er Menschen oder Sachen gefährdet. Wird kein Ersatz gepflanzt, könnte der Eigentümer zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet werden, die die Gemeinde für neue Bäume im Gemeindegebiet verwenden würde.

Nicht zuletzt wies Mörschbächer darauf hin, dass solch eine Satzung einen Eingriff in die Eigentumsrechte darstelle und für die Gemeindeverwaltung mit einem hohen Kontroll- und Personalaufwand verbunden wäre. Den Antrag könne man "vom Ziel her uneingeschränkt unterstützen", erklärte er, fügte aber hinzu, dass kleinere Gemeinden meist keine Baumschutzsatzung hätten. Mörschbächer: "Wenn ein Durchmesser von 25 Zentimetern angesetzt wird, dann fällen die Leute den Baum halt bei 24 Zentimetern. Dann haben wir in Kürze keine großen Bäume mehr."

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, René Bongartz, empfahl, eine Leitlinie für Bürger herauszugeben, aber keine Vorschrift. Joachim Voigt (CDU) schlug vor, an die Bürger zu appellieren, große Bäume zu erhalten. Außerdem regele das Landesnaturschutzgesetz den Baumbestand im Privatgarten. Er glaube nicht, dass die Satzung etwas bringe. Mörschbächer sagte für die Verwaltung zu, mehr Transparenz zu schaffen und mitzuteilen, wann und warum ein Baum im öffentlichen Raum gefällt werden müsse. "Wir werden die geplanten Baumfällungen hier kommunizieren - es sei denn, es ist Gefahr im Verzug."

(bigi)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort