Finanzamt Viersen Fast 17.000 Grundsteuererklärungen fehlen noch

Kreis Viersen · Mehr als jeder Fünfte hat seine Grundsteuererklärung noch immer nicht beim Finanzamt abgegeben. Was säumige Grundstückseigentümer jetzt wissen müssen.

Die Erklärung kann noch per „Elster“ eingereicht werden.

Die Erklärung kann noch per „Elster“ eingereicht werden.

Foto: dpa/Marijan Murat

Knapp einen Monat nach Fristende hat gut jeder fünfte Grundstückseigentümer dem Finanzamt Viersen noch keine Grundsteuererklärung zugeschickt. „Beim Finanzamt Viersen sind rund 58.700 Grundsteuererklärungen eingegangen“, erklärte ein Sprecher der Oberfinanzdirektion NRW auf Anfrage.  Mehr als 16.500 Erklärungen fehlen noch – das entspricht rund 22 Prozent. Das Finanzamt Viersen ist zuständig für die Städte Viersen und Willich sowie die Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal. Was säumige  Grundstückseigentümer jetzt wissen müssen:

Ich habe meine Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben. Muss ich jetzt eine Strafe zahlen?

Erst mal nicht. Wer die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben hat, erhält ein Erinnerungsschreiben, in dem das Finanzamt die Eigentümer zur Abgabe auffordert.

Und wenn ich den Brief ignoriere?

„Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, werden wir die Besteuerungsgrundlagen adäquat schätzen“, kündigt der Leiter des Viersener Finanzamts, Lars Fiethen, an. Und er stellt klar: „Eine Schätzung vom Finanzamt entbindet nicht von der Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung.“ Die Schätzung ist auch nicht empfehlenswert, weil sie nicht unbedingt zugunsten des säumigen Eigentümers erfolgt. Wer die Erklärung nicht abgibt, riskiert einen Säumniszuschlag von monatlich 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro. Schlimmstenfalls droht ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro.

Wie kann ich die Erklärung jetzt noch abgeben?

„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, erklärt Fiethen. Beim Finanzamt Viersen sind 90 Prozent der Grundsteuererklärungen digital angekommen.

Bekomme ich Hilfe?

Ja. Das Finanzamt Viersen hat seine Grundsteuer-Hotline (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) weiter in Betrieb. Sie ist erreichbar unter Telefon 02162 9551959. Seit April 2022 haben bereits rund 25.700 Anrufer sie genutzt. Fiethen: „Unsere Expertinnen und Experten beantworten kompetent alle Fragen zur Reform, zur Abgabe der Erklärung oder zu den Bescheiden.“ Zudem steht die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de rund um die Uhr zur Verfügung. Eigentümer finden dort hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf nach der Abgabe sowie Hinweise zu den einzelnen Bescheiden, die sie von ihrem Finanzamt erhalten.

Was passiert, nachdem ich die Grundsteuererklärung abgegeben habe?

Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Warum muss ich überhaupt eine Grundsteuererklärung abgeben?

In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.

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