Viersen Feuerwehrleute fordern Millionen

Viersen · Hauptberufliche Einsatzkräfte haben in Viersen jahrelang keinen Ausgleich für Überstunden und Mehrarbeit erhalten.

Die Politiker waren sichtlich irritiert: Rund 50 uniformierte Viersener Feuerwehrleute saßen auf den Zuschauerrängen im Forum und folgten der jüngsten Sitzung des städtischen Hauptausschusses. Für die Einsatzkräfte geht es um Geld. Viel Geld.

Zahlungen von rund einer Million Euro, wie FDP-Fraktionsvorsitzender Werner Dingel erklärte, müsste die Stadtkasse an ihre Feuerwehrmänner leisten, wenn sie die Mehrarbeit sowie Überstunden der Beamten in der Zeit von 2001 bis 2006 vergüten wollte. Doch wie es derzeit aussieht, könnten die Betroffenen am Ende leer ausgehen.

Hintergrund: Durch eine von den Kommunen nicht umgesetzte Gesetzesänderung haben die Mitarbeiter der Feuerwehr in Viersen — wie auch in anderen Städten — unbezahlte Überstunden geleistet, für die ihnen auch nach Urteilen von Europäischem Gerichthof und Bundesverwaltungsgericht eine Entschädigung zustünde. Doch das Problem der Einsatzkräfte: Ihre Forderungen für die Zeit von 2001 bis 2006 sind verjährt. Das ist in einem erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts entschieden worden.

Der Stadt Viersen selbst sind angeblich die Hände gebunden. "Wir haben den Sachverhalt der Kommunalaufsicht dargestellt", so Thönnessen in der Sitzung. Der Verwaltungschef betonte gleichwohl, dass das Thema "Feuerwehr" nicht auf der Tagesordnung des Hauptausschusses stehe: "Dieser Punkt wird erst in der Ratssitzung am kommenden Montag behandelt." Gleichzeitig informierte Thönnessen jedoch die Fraktionen durch ein aktuelles Schreiben des Landrats. Darin wird unter anderem mitgeteilt, dass es "für den Ausgleich von Mehrarbeit keine rechtzeitig gestellten Anträge von Feuerwehrbeamten, keine Zusagen und auch keine wie auch immer gearteten Vereinbarungen aus der Vergangenheit gibt, so dass die Zahlung einer Geldentschädigung im Vergleichswege bereits deshalb ausscheidet.

Aus dem gleichen Grund scheidet auch eine Entschädigung verjährter Ansprüche im Wege der freiwilligen Leistung aus." FürVIE-Parteichef Hans-Willi Pertenbreiter wies anschließend darauf hin, dass mehrere Gemeinden mit der Problematik anders umgegangen seien. Dem stimmte Rechts- und Feuerwehrdezernent Rolf Corsten zu: "Doch dort waren die Rahmenbedingungen anders. So hat es meines Wissens in Essen eine mündliche Zusage des OB gegeben, die innerhalb des verjährten Zeitraums liegt. Rechtlich ist hier jeder Fall individuell zu betrachten."

Endgültig entschieden ist der Rechtsstreit um die Überstunden der Viersener Feuerwehr allerdings noch nicht. Eine Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts soll zwar nicht zugelassen worden sein, doch dagegen wurde wiederum ein Antrag auf Beschwerde gestellt. Darüber ist noch nicht entschieden worden. Corsten: "Im Moment dürfen wir daher auch keinen Vergleich abschließen. Das untersagt die Kommunalaufsicht." FRAGE DES TAGES

(RP)
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