Viersen FDP will Kastrationspflicht für freilaufende Katzen

Viersen · Nach dem Eingriff sollen die Tiere gekennzeichnet und registriert werden, um sie problemlos identifizieren zu können.

 Eine Katze (Symbolfoto).

Eine Katze (Symbolfoto).

Foto: dpa / Andrea Warnecke

Die Viersener FDP beantragt die Einführung einer Satzung zur Kastrations- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen. Der Grund: Immer mehr freilaufende und wilde Katzen würden durch Deutschland und auch durch Viersen streifen; Tierheime und Tierschutzvereine seien restlos überfüllt und müssten häufig sogar einen Aufnahmestopp verhängen.

Die FDP-Fraktion möchte für die Satzung zwei Regelungen aufnehmen: Zunächst sollen Katzenhalter, die ihrer mehr als fünf Monate alten Katze Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen und registrieren lassen. Als Katzenhalter solle auch gelten, wer eine wild lebende Katze ganz oder zeitweise bei sich aufnimmt und gezielt regelmäßig füttert. Außerdem könnten für die Zucht von Rassekatzen auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt werde.

Die FDP-Fraktion verweist darauf, das ortsansässige Tierschutzvereine wiederholt auf die kritische Lage und die Verwahrlosung von Freigängerkatzen aufmerksam machen. Auch die wildlebenden Tiere seien großem Leid ausgesetzt, da ihnen bei Krankheiten oder Verletzungen meist keine tierärztliche Hilfe zuteil werde. Daneben würden der schlechte Allgemein- und Gesundheitszustand durch die Übertragung von Krankheiten auch die Tiere ordentlicher Tierhalter gefährden.

„Um diese Problematik auf lange Sicht eindämmen und schließlich völlig beenden zu können, ist die Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen unerlässlich“, schreibt die FDP-Fraktion in ihrem Antrag an die Stadtverwaltung: „Menschen, die wildlebende Katzen füttern, müssen auch in der Verantwortung stehen, diese kastrieren zu lassen.“

Nach dem Eingriff sollen die Tiere gekennzeichnet und kostenfrei registriert werden, um sie zukünftig problemlos identifizieren zu können. „Bedenkt man, dass eine geschlechtsreife Katze im Normalfall zwei- bis dreimal im Jahr vier bis sechs Nachkommen zeugt, kann man sich ausmalen, wie sich die Situation immer weiter verschärft“, schreibt die FDP-Fraktion.

Sie verweist auf Beispiele: Einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen und im Kreisgebiet (zum Beispiel die Stadt Willich) hätten diese Satzungen erlassen und könnten bestimmt im weiteren Verfahren mit ihren Erfahrungen zur Entscheidungsfindung in Viersen herangezogen werden, heißt es im Antrag der Viersener FDP.

(RP)
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