Viersen Fast acht Jahre Gefängnis wegen Totschlags

Viersen · Mit einem Küchenmesser erstach der Angeklagte im vergangenen November seine 38-jährige Ehefrau.

Wegen Totschlags im minder schweren Fall hat das Schwurgericht gestern einen Viersener (46) zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Bereits am zweiten Prozesstag hatte der Familienvater in einer detaillierten Aussage geschildert, wie er in der Nacht zum 10. November 2013 nach einem Streit mit einem 13 Zentimeter langen Küchenmesser auf die 38-jährige Ehefrau eingestochen habe. Die Partnerin verstarb an der Verletzung, als das Messer im Herzen steckenblieb. Der Staatsanwalt ging in seinem Plädoyer noch einmal auf die ungewöhnliche Tat ein und wertete sie am Ende nicht als heimtückischen Mord, sondern als Totschlag im minder schweren Fall.

Nach seinem Dienst im Nahverkehr hatte der Kraftfahrer ein paar Stunden geschlafen, später bereitete er mit der Ehefrau seine Geburtstags-Party vor. Kurz nach Mitternacht gratulierte die 38-Jährige dem Angeklagten. Danach verschwand das Paar im Schlafzimmer. Und bald begann der Streit über misslungene Sex-Versuche. Die Frau beschimpfte ihn als "impotent". Als er sah, dass sie die für den Geburtstag bestimmte Wodkaflasche bereits geöffnet hatte, trank er ebenfalls. Die Frau habe nicht aufgehört, ihn zu beschimpfen. Dann sah er das Messer auf dem Tisch. Sie sollte endlich den Mund halten. Er habe sie nur ängstigen wollen. Doch die 38-Jährige habe sinngemäß geantwortet: "Was kannst du mir schon tun." Er habe dann nur noch das Messer in der Brust seiner Ehefrau gesehen und die Polizei gerufen.

Mord aus Heimtücke sei dem Viersener nicht nachzuweisen, so der Anklagevertreter. Die Tat sei eine Kurzschluss-Reaktion, zu der sich der Angeklagte hinreißen ließ, weil "er durch schwere Beleidigung zum Zorn gereizt wurde". Trotz des hohen Alkoholpegels von 2,49 Promille sei der Angeklagte zwar enthemmt aber dennoch voll verantwortlich gewesen, so die Ansicht des Gutachters. Schließlich habe der Angeklagte sofort nach der Tat die Polizei angerufen und ohne zu stammeln, erklärt: "Ich habe meine Frau getötet." Der Viersener sei alkoholgewöhnt und habe deshalb keine Ausfallerscheinungen gezeigt, hieß es in der Urteilsbegründung.

(krü)
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