"Unsere Tochter war traurig" Erlass erschwert Übernachtungs-Partys in Kitas

Kreis Viersen · Ein Erlass des Landes NRW sorgt für Unmut bei vielen Eltern: Die Pyjama-Party am Ende der Kita-Zeit ist nur noch mit Nutzungsänderung möglich. Die Stadt Viersen und andere Träger verzichten jetzt darauf.

 Die Pyjama-Party gibt es nun höchstens bei Maike und Ingo Lennertz zu Hause. Statt der Übernachtung in der Kita St. Peter in Viersen-Bockert fahren die Vorschulkinder nun ins "Irrland" nach Kevelaer-Twisteden.

Die Pyjama-Party gibt es nun höchstens bei Maike und Ingo Lennertz zu Hause. Statt der Übernachtung in der Kita St. Peter in Viersen-Bockert fahren die Vorschulkinder nun ins "Irrland" nach Kevelaer-Twisteden.

Foto: Jörg Knappe

Bevor im Sommer das Abenteuer Schule beginnt, wartet am Ende der Kita-Zeit ein aufregendes Ereignis auf die Vorschulkinder: das Übernachten im Kindergarten. In vielen Kindertagesstätten war das "Entlass-Schlafen" ein Abschluss-Ritual - ohne Mama und Papa, aber mit Schlafsack und Kuscheltier. Bislang zumindest.

Nach einem Erlass des NRW-Bauministeriums sieht es in diesem Jahr für das nächtliche Abenteuer düster aus. Denn laut Erlass vom 15. Februar stellt die Übernachtung in der Kita in der Regel eine "genehmigungspflichtige Nutzungsänderung" dar. In einer Stellungnahme des Kreises Viersen heißt es, dass die Betriebszeiten, die in der bestehenden Baugenehmigung für einen Kindergarten festgesetzt sind, entscheidend sind für die Frage, ob für die Übernachtung eine weitergehende Baugenehmigung erforderlich ist: "Schließt die Baugenehmigung das Übernachten nicht ein, liegt hier eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor."

Viele Kitas verzichten

Sieht die Baugenehmigung dies nicht vor, kann der Kita-Träger einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Dabei sei zu prüfen, "ob weitergehende bauordnungsrechtliche oder brandschutzrechtliche Anforderungen zu stellen sind", erläutert die Baubehörde weiter. Die Regelung gilt auch für einzelne Veranstaltungen. Als Folge verzichten viele Kita-Träger in diesem Jahr auf die Abschluss-Übernachtung.

"Ich finde das schade, und unsere Tochter war auch traurig", sagt Maike Lennertz. Ihre Töchter, vier und sechs Jahre alt, besuchen die Kita St. Peter in Viersen-Bockert. "Offenbar sind die Brandschutzvorschriften und die Auflagen strenger geworden, so dass es ein riesiger Aufwand wäre. Deshalb kann ich die Entscheidung verstehen, aber schade ist es schon." Ihr Mann Ingo, Vorsitzender des Fördervereins, berichtet: "Die Resonanz bei den Eltern war sehr unterschiedlich. Die einen haben kein Verständnis dafür, die anderen sagen, dass ihr Kind vermutlich sowieso zu viel Heimweh gehabt hätte." Statt Übernachtungsparty machen die Vorschulkinder von St. Peter nun einen Ausflug ins "Irrland" in Kevelaer-Twistenden.

Wie in der Kita St. Peter hat man sich auch in anderen Kitas Gedanken gemacht, welche Alternativen es für die Abschluss-Veranstaltung der Vorschüler gibt. In der Stadt Viersen habe es schon Ende des vergangenen Jahres Gespräche mit den Leiterinnen der städtischen Kindertageseinrichtungen gegeben, berichtet Stadtsprecher Frank Schliffke: "Es wurde besprochen, dass es keine Übernachtungen in Kitas mehr geben wird."

Auch die Horizonte GmbH, die mehrere katholischen Kindergärten im Kreis Viersen betreibt, verzichtet auf Übernachtungen - aber aus anderen Gründen: Nicht für alle Kinder sei die Übernachtung ein großes Abenteuer, erklärt Geschäftsführerin Hildegard Trosky-Michalek: "Der Druck auf die Kinder, eine solche Nacht zu ,überstehen', ist hoch." Auch werde in der Diskussion der massive personelle Aufwand außer Acht gelassen. Die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden und die Ruhezeiten würden nicht eingehalten. Würde der Träger die Übernachtungen gesetzeskonform durchführen wollen, müsste die Kita an dem Tag geschlossen und ein Schichtdienst eingerichtet werden. Hinzu kämen Zuschläge für den Nachtdienst. Für Überstunden oder Mehrarbeit sei zeitnah ein Freizeitausgleich nötig. "Dieses führt dazu, dass im Alltag weniger Mitarbeiter zur Verfügung stehen - zum Leidwesen der anderen Kinder und Familien", so Trosky-Michalek.

Einige Kitas weichen aus

Andere Kindergärten wiederum wollen das Übernachten doch möglich machen. Eine Viersener Kita veranstaltet eine Übernachtungsparty auf einem Privatgelände. Auch das Bethanien Kinderdorf Schwalmtal, das drei Kindertagesstätten in Schwalmtal betreibt, will an den Übernachtungen festhalten. In Sachen Brandschutz habe man bislang stets vorher Feuerwehr und Polizei informiert, das sei auch sehr wichtig, betont Bethanien-Geschäftsführer Stephan Joebges. Wenn aber der Erlass nichts mit dem Brandschutz zu tun habe, sondern mit den in der Baugenehmigung festgesetzten Betriebszeiten, halte er es für "überzogen", wenn man für eine Übernachtung pro Jahr eine Nutzungsänderung beantragen müsse. Joebges: "Schade, dass es immer so kompliziert sein muss." Da müsse eine andere Lösung her.

Beispiel dafür könnte das Vorgehen der Stadt Willich sein: Um die Betriebsbeschreibung der Kita um Übernachtungen zu erweitern und die Brandschutzordnung anzupassen, soll es nun Musterbögen geben, auf denen die Kitas die Angaben kurzfristig nachreichen können.

(RP)
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