Straßenbaubeiträge in Niederkrüchten Eckgrundgrundstücke bei Straßenbau nicht billiger
Niederkrüchten · Die Gemeinde Niederkrüchten bleibt dabei: Besitzer von Eckgrundstücken werden bei den Beiträgen zum Straßenbau finanziell nicht günstiger gestellt.
Die neue Regelung für die Erhebung zu Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz beschäftigten den Haupt- und Finanzausschuss. Nach dem Gesetz sollten Grundstückeigentümer frühzeitig in einen mögliche Straßenbau einbezogen werden.
In Niederkrüchten erfolgt dies bei beitragspflichtigen Maßnahmen bereits. Eine Tiefenbegrenzung ist ebenfalls bereits in der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde enthalten.
Eine Vergünstigungsregelung für Eckgrundstücke wird indes nicht darin aufgenommen. Besitzer von Eckgrundstücken können wegen der Lage nicht mit Vergünstigungen beim Straßenbau rechnen. Dazu hat das Oberverwaltungsgericht NRW mehrfach entschieden, dass in der Beitragssatzung den Eigentümern von Eckgrundstücken keine allgemeine und undifferenzierte Vergünstigung zu Lasten anderer Grundstückseigentümer eingeräumt werden darf. Den Beitragsausfall durch eine allgemeine Eckgrundstücksvergünstigung müsse die Kommune tragen.