Viersen Durchblick bei Kaminkehrern behalten

Viersen · Das Schornsteinfegergesetz ändert sich ab Januar. Dann dürfen sich die Kunden ihren Glücksbringer frei aussuchen. Doch es gibt Einschränkungen. Der Viersener-Kreisgruppenvorsitzende Bernd Gormanns befürchtet ein Chaos.

 Ab kommenden Jahr muss nicht unbedingt ein Schornsteinfeger die Abgaswerte prüfen. Die Kunden dürfen frei wählen, wen sie beauftragen.

Ab kommenden Jahr muss nicht unbedingt ein Schornsteinfeger die Abgaswerte prüfen. Die Kunden dürfen frei wählen, wen sie beauftragen.

Foto: Bundesverband Schornsteinfeger

Es war so sicher wie das Amen in der Kirche. In regelmäßigen Abständen kommt der Bezirksschornsteinfeger, prüft den Schlot des Hauses auf Sauberkeit und misst die Abgaswerte der Heizung. Im Grunde wird sich das auch ab 2013 nicht ändern, mit einem kleinen Unterschied: Die Kunden müssen selbst dafür sorgen, dass die Schornsteinfeger zu ihnen kommen, denn nun dürfen sie frei wählen, wen sie beauftragen.

Denn ab dem ersten Januar ändert sich das Schornsteinfegergesetz, der Markt wird liberalisiert und die deutschen Schornsteinfeger verlieren ihr Monopol – so auch die 30 Bezirksschornsteinfeger des Kreises Viersen.

Monopol. Ein Wort das Bernd Gormanns ärgert. "Wir hatten nie ein Monopol. Das hatte immer der Staat", sagt der Kreisgruppenvorsitzende. Denn bei der Höhe der Gebühren hatten die Schornsteinfeger bisher immer nur ein indirektes Mitspracherecht, erklärt Gormanns. Für die Zukunft befürchtet er ein großes Durcheinander. "Denn die Bezirksschornsteinfeger sind ja deswegen nicht weg." In der Tat bleiben diese weiter für die so genannte Kehrbuchführung und Verwaltung zuständig und kommen alle dreieinhalb Jahre zur "Feuerstättenschau" um zum Beispiel eventuelle Bauveränderungen zu begutachten.

Wer also künftig zum Messen und Prüfen kommt, muss trotzdem im mer einen "Durchführungsbescheid" an den Bezirksschornsteinfeger schicken. Das klingt sehr bürokratisch und das ist es auch, beschwert sich Gormanns. Er befürchtet nun, dass einige Bürger schlicht vergessen, einen Schornsteinfeger zu beauftragen. Das kann Mahngebühren zur Folge haben. Gormanns weist außerdem ausdrücklich darauf hin, nur akkreditierte "Glücksbringer" zu verpflichten. Eine Liste gibt's beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dass nun ein Preiskampf unter den Schornsteinfegern ausbricht, glaubt Gormanns aber nicht. "Es wird sicherlich den ein oder anderen geben, der es mit Preisdumping versucht. Aber die meisten sind wie ich schon auf ihre Kunden zugegangen und haben Verträge geschlossen", weiß der Kreisgruppenvorsitzende. Gormanns kenne gut 80 Prozent seiner Kunden persönlich. Die Liberalisierung bedeutet für Gormanns und seine Kollegen aber auch, dass sie in Zukunft mehr Leistungen anbieten dürfen. "Das könnte zum Beispiel die Installation und jährliche Prüfung und Wartung von Rauchmeldern sein", sagt Gormanns. Auch Heizungsarbeiten wären möglich. Die Installateure könnten wiederum den Schornsteinfegern Konkurrenz machen. Doch das glaubt Gormanns nicht. Man respektiere die Arbeit des anderen. "Prüfung und Wartung sollten nicht vermischt werden. Der TÜV repariert schließlich auch keine Autos." FRAGE DES TAGES

(RP)
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