Schulen, Pflegeeinrichtungen und Feiern Diese Corona-Regeln gelten im Kreis Viersen

Kreis Viersen · In den Städten und Gemeinden des Kreises Viersen gilt die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Ein Überblick darüber, was das für private Feiern, Schulen und Pflegeeinrichtungen bedeutet.

 Auf dem Schulgelände gilt nach wie vor die Maskenpflicht.

Auf dem Schulgelände gilt nach wie vor die Maskenpflicht.

Foto: dpa/Jens Büttner
  • Private Feiern aus „herausragendem Anlass“, die außerhalb der eigenen Wohnung und mit 50 oder mehr Personen stattfinden, müssen drei Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Für die Feier muss eine verantwortliche Person benannt und die Teilnehmerzahl möglichst präzise genannt werden. Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden.
  • Kontaktdaten Bei falscher Angabe der Kontaktdaten im Restaurant oder bei einer privaten Feier droht ein Regelbußgeld von 250 Euro. Wird eine Feier außerhalb des privaten Bereichs mit mindestens 50 Personen nicht angemeldet, droht ein Regelbußgeld von 500 Euro.
  • St. Martin Das NRW-Gesundheitsministerium gab in einem Schreiben an die kommunalen Spitzenverbände bekannt, dass wegen der Corona-Pandemie Feiern unter freiem Himmel grundsätzlich erlaubt seien, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden könne. Bei mehr als 300 Teilnehmern werde ein Hygienekonzept benötigt. Martinsfeuer sollten vermieden werden. Familien, Kindergartengruppen oder feste Bezugsgruppen von zehn Menschen müssten dagegen keinen Abstand wahren. In Viersen haben viele Martinsvereine ihre Feste und Züge bereits abgesagt. Der Martinsverein Krefelder Straße hingegen hat beschlossen, Sankt Martin mit musikalischer Begleitung durchs Viertel reiten zu lassen. Der große Martinsumzug in Dülken findet nicht statt, auch die großen Züge in Brüggen und Niederkrüchten fallen aus. Der St.-Martinsverein Lobberich hat sich ebenfalls für eine Absage entschieden. In Kempen hat der St.-Martin-Verein die beiden großen Martinszüge durch die Altstadt abgesagt.
  • Weihnachtsmärkte können laut Schutzverordnung grundsätzlich stattfinden (Voraussetzung ist ein Infektionsschutz-, Hygiene- und Zugangskonzept). Auch Stehtische mit festen Plätzen sind zugelassen. Dennoch gibt es schon einige Absagen. In Nettetal ist beispielsweise das Lichterfest am zweiten Adventswochenende abgesagt worden. Auch die Adventsmärkte in Breyell und Lobberich fallen aus. Ob der traditionelle Weihnachtsmarkt in Kempen stattfinden kann, ist noch nicht klar.
  • Karneval Karnevalsumzüge fallen unter das Verbot von Straßenfesten und sind nicht erlaubt. Auch Karnevalsbälle, Karnevalspartys und gesellige Karnevalssitzungen können nicht stattfinden. In Nettetal ist der Tulpensonntagszug abgesagt worden, auch in Viersen wird es keinen Tulpensonntagszug geben. Die Rosenmontagszüge in Dülken und Süchteln entfallen ebenso. Auch bei den Karnevalisten in Kempen und Umgebung wird es eine Session 2020/2021 nicht geben.
  • Schulen Im Unterricht müssen keine Masken mehr getragen werden. Schüler können auf ihren Sitzplätzen freiwillig eine Maske tragen. Auf dem gesamten Schulgelände herrscht eine Mund- und Nasenschutz-Pflicht.
  • Verhaltensempfehlungen Der Kreis Viersen gibt Empfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus. Für den privaten Bereich bedeutet dies, so oft es geht zu Hause zu bleiben, insbesondere die Begegnungen mit älteren und chronisch kranken Menschen einzuschränken. Aufenthaltsräume sollten regelmäßig gelüftet werden, Händeschütteln und Umarmungen sollten vermieden werden. Ist eine Person im Haushalt erkrankt, sollten die übrigen Familienmitglieder Abstand halten. „Kaufen Sie nicht zu Stoßzeiten ein, sondern dann, wenn die Geschäfte weniger voll sind“, rät der Kreis Viersen, „oder nutzen Sie Abhol- und Lieferservices“. Wenn möglich, sollte man keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, sondern mit dem Rad fahren, das Auto nehmen oder zu Fuß gehen. Die Arbeit sollte wenn möglich ins Homeoffice verlegt werden, und wer krank ist, sollte zu Hause bleiben und sich auskurieren. Bürger sollten auf Reisen verzichten - auch innerhalb Deutschlands. Menschenansammlungen sollten gemieden werden, öffentliche Einrichtungen wie Verwaltungen sollten nur aufgesucht werden, wenn es unbedingt nötig ist. „Vermeiden Sie nach Möglichkeit auch größere private Feiern und halten Sie ansonsten die Hygieneregeln konsequent ein“, rät der Kreis Viersen. Das heißt: Nies- und Hustenetikette beachten, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen einhalten und, falls man krank wird, möglichst das Haus nicht mehr verlassen, sondern telefonisch einen Arzttermin vereinbaren. Termine für einen Corona-Test können bei Hausärzten vereinbart werden oder im Corona-Untersuchungszentrum (CUZ) des Kreises Viersen in Kempen unter www.cuz-nrw.com.
(RP)
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