Niederkrüchten Windkraftpläne auf der Kippe

NIEDERKRÜCHTEN · Ob und wie die Gemeinde Niederkrüchten den Ausbau der Windenergie steuern kann, ist fraglich. Teilflächen für Windkraft auszuweisen, ist nicht mehr rechtssicher.

 Unser Foto zeigt den Bau eines neuen Windrades. Ob die festgelegten Potenzialflächen in Niederkrüchten für Windkraft rechtssicher sind, ist ungewiss.

Unser Foto zeigt den Bau eines neuen Windrades. Ob die festgelegten Potenzialflächen in Niederkrüchten für Windkraft rechtssicher sind, ist ungewiss.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

(jos) Die Kommunen sitzen derzeit zwischen allen Stühlen, sagte Michael Ahn vom Architekten- und Stadtplanungs-Büro Wolters jetzt im Planungsausschuss Niederkrüchten. Während die Bundespolitik die Energiewende vorantreiben will, hat die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung im Landesentwicklungsplan massive Einschränkungen des weiteren Ausbaus festgeschrieben, etwa durch große Mindestabstände von 1500 Metern zur nächsten Wohnbebauung oder durch die weitgehende Sperrung von Waldgebieten.

Das aber stehe „im erkennbaren Widerspruch zur Rechtsprechung“, so Ahn. Er verwies auf das noch heute maßgebliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2002, das eine Privilegierung der Windkraft vorsieht. Eine Gemeinde müsse der Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum schaffen: „Mit einer bloßen ‚Feigenblatt‘-Planung, die auf eine verkappte Verhinderungsplanung hinausläuft, darf sie es nicht bewenden lassen“, zitierte Ahn aus dem Urteil. Dieser Vorgabe ist auch das Oberverwaltungsgericht NRW in mehreren Urteilen gefolgt.

Die Gemeinde Niederkrüchten hat erst 2016 den Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ auf den Weg gebracht. Dabei wurden Tabukriterien festgelegt, etwa Abstände zur Wohnbebauung oder ein Ausschluss von Wald- und Naturschutzgebieten. Übrig sind damit vier Potenzialflächen, die rund 220 Hektar umfassen. Die größte mit 125 Hektar liegt auf dem ehemaligen Flughafengelände, das neben Gewerbe und Natur ohnehin erneuerbare Energien als dritte Säule im Folgenutzungskonzept ausweist. Dazu kommt eine 34 Hektar große Fläche im Elmpter Wald auf der Nordseite der A52 kurz vor der Grenze. Zwei weitere Potenzialflächen befinden sich beiderseits der A52 im Westen von Boscherhausen und Oberkrüchten. Dort laufen bereits Vorarbeiten zum Bau von vier Windrädern.

Zu befürchten ist nun, dass die Potenzialflächen bei weitem nicht ausreichen, wie Ahn deutlich machte. Denn das Oberverwaltungsgericht NRW hat jüngst reihenweise Flächennutzungspläne, die nach ähnlichen Kriterien wie in Niederkrüchten aufgestellt wurden, für unwirksam erklärt. Die Nähe zu Wohngebieten etwa wird nicht mehr generell als Ausschlusskriterium anerkannt, so Ahn. Folge: In Niederkrüchten werden die Flächen, die keinen Tabukriterien unterliegen, viel größer. Wie bisher geplant lag der Anteil der ausgewiesenen Windkraft-Potenzialbereiche bei 11,8 Prozent der Flächen, die keinem Windkraft-Tabukriterium unterliegen. Dieser „Indizwert“ sinkt unter den neuen Voraussetzungen auf 4,5 Prozent. Das dürfte keiner OVG-Überprüfung standhalten. Das OVG habe sogar bereits Pläne anderer Kommunen mit Indizwerten von über zehn Prozent kassiert, so Ahn.

Für Niederkrüchten ist dies ein Dilemma. Nach Ahns Einschätzung gibt es zwei Alternativen. Erstens: die begonnene Planung möglichst rechtssicher durchzuführen und eine Positivplanung mit einem Indizwert von möglichst zehn Prozent anzustreben. Das aber dürfte kaum zu schaffen sein, ohne die Abstände zu Siedlungen oder Naturschutzgebieten erheblich zu senken. Zweitens: die Planung einzustellen und die alten Konzentrationszonen aufzuheben. Dann wäre Windkraft prinzipiell überall im Außenbereich zulässig, soweit der Kreis Viersen als Genehmigungsbehörde zustimmt. Die Gemeinde hätte damit de facto keine Steuerungsmöglichkeit mehr.

Um die Alternativen zu dem Thema abzuklopfen, soll nun eine Arbeitsgruppe gebildet werden. Darin sind Mitarbeiter der Verwaltung, je zwei Vertreter von CDU und SPD sowie je einer von Grünen, FDP, CWG und Linke.

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