Corona im Kreis Viersen Das sind die neuen Corona-Regeln

Kreis Viersen · Im Kreis Viersen gilt von diesem Freitag an „3G“ - wo man jetzt einen Test braucht und wie viele Teststellen es in den Städten und Gemeinden im Westkreis gibt.

 Vor vier Monaten eröffnete in Viersen das erste Drive-In-Testzentrum im Kreis. Von Freitag an werden Corona-Schnelltests wieder an mehr Orten verbindlich.

Vor vier Monaten eröffnete in Viersen das erste Drive-In-Testzentrum im Kreis. Von Freitag an werden Corona-Schnelltests wieder an mehr Orten verbindlich.

Foto: Ja/Knappe, Joerg (jkn)

Von diesem Freitag an ist eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft getreten. Eine Übersicht, welche Regeln die wichtigsten sind und welche Auswirkungen sie für die Einwohner im Kreis Viersen haben.

3G-Regel Dreh und Angelpunkt der neuen Verordnung ist, dass Geimpfte, Genesene und Getestete (die drei „G’s“) wieder mehr Freiheiten bekommen. Grundsätzlich können sie wieder alle Einrichtungen und Angebote wahrnehmen. So soll „eine größtmögliche Normalisierung aller sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebensbereiche“ erreicht werden, heißt es in der Verordnung.

Inzidenz Die Sieben-Tage-Inzidenz bleibt als Kennzahl bestehen. Doch anstatt der bisherigen vier Inzidenzstufen gibt es jetzt nur noch zwei: über oder unter der Marke von 35. Das heißt: Liegen die landesweite und die lokale Inzidenz unter 35, steht Geimpften, Genesenen und Getesteten alles offen. Wird die Grenze für fünf Tage in Folge überschritten, greift die 3G-Regel in Bereichen, wo sich Menschen näherkommen: etwa bei Veranstaltungen, in der Innengastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen. Da NRW aktuell eine Inzidenz von über 35 aufweist, gelten ab Freitag im ganzen Land dieselben Regeln.

Ausnahme Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Flüchtlingsunterkünften gilt die 3G-Regel grundsätzlich – und nicht erst ab einer Inzidenz von 35.

Maskenpflicht Die Pflicht zum Tragen einer Maske besteht weiterhin (zum Beispiel im Handel oder bei Großveranstaltungen). Ausnahmen gibt es etwa am Sitzplatz in der Gastronomie oder bei Events und auch bei privaten Treffen oder in Klubs und Diskotheken, wenn alle Besucher immunisiert oder getestet sind.

Tests Alle, die nicht als „immunisiert“ gelten – also weder vollständig geimpft noch genesen sind –, müssen sich testen lassen, wenn sie Freizeitangebote wahrnehmen wollen. Die Tests dürfen dann maximal 48 Stunden alt sein. Ein negativer Test wird unter anderem benötigt für Veranstaltungen in Innenräumen, Sport in Innenräumen, Innengastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Beherbergung.

Test-Ausnahmen Kinder bis zum Schuleintritt sind Getesteten gleichgestellt. Schulkinder werden in der Schule getestet. Kostenpflichtiger Inhalt Ab dem Alter von 15 Jahren müssen sie dort, wo 3G gilt, ihren Schülerausweis vorlegen. Bürgertests sollen ab Mitte Oktober kostenpflichtig werden. Im Westkreis gibt es aktuell 74 Teststellen.

PCR-Tests Sonderregeln beim Testen gibt es, wenn Menschen sich sehr nah kommen – zum Beispiel, weil getanzt wird. Dann muss statt eines Antigen-Schnelltests ein PCR-Test herhalten. Der kostet rund 90 Euro. Diese Sonderregel gilt in Klubs und Diskos, aber auch beim Erbringen sexueller Dienstleistungen.

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