Viersen Das Chaos im Griff

Viersen · Im Testlauf lief alles glatt, im Ernstfall einiges schief. 30 000 Grundsteuerbescheide der Stadt Viersen sind fehlerhaft. Die Stadtverwaltung muss die Folgen ausbaden. Der Fehler liegt beim Kommunalen Rechenzentrum.

Seit gut einer Woche haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der städtischen Kämmerei jede Menge Mehrarbeit. Bis zu fünf Stadtbeschäftigte mussten hunderte Anrufe und E-Mails irritierter Bürger entgegen nehmen. Alle Haus- oder Wohnungsbesitzer, die in der vergangenen Woche den alljährlichen Bescheid über die Grundsteuer erhielten, haben fehlerhafte Briefe bekommen. Die Ursache liegt in einem Fehler der Elektronischen Datenverarbeitung (EDV) des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein (KRZN) in Kamp-Lintfort (die RP berichtete). Kleine Ursache — große Wirkung: Mit dem neuen Jahr hat das KRZN für die Stadt Viersen in ihrer EDV eine Systemumstellung vorgenommen. Viersen ist neben Krefeld Pilot-Kommune für das neue EDV-Programm. Auch die Seidenstadt ist von der Panne betroffen. Dort sind etwa 80 000 Grundsteuerbescheide fehlerhaft. Wie konnte es zu der Panne kommen? "Im Testlauf lief alles glatt, vielleicht sogar zu glatt", sagt Michael Gehrmann, Fachbereichsleiter in der städtischen Finanzverwaltung. Er und sein Team hatten monatelang an der Systemumstellung, die das KRZN vornehmen wollte, mitgewirkt.

Bessere Rechtssicherheit

Die Neuerung soll der besseren Rechtssicherheit dienen. Denn in den Bescheid fließen auch Daten des örtlichen Finanzamtes ein. So legt das Finanzamt den so genannten Einheitswert für das Eigentum — Grundstück, Haus oder Wohnung — fest. In die Berechnung fließt dann der örtliche Hebesatz ein.

Welche Fehler enthält der Bescheid? In erster Linie wurden die alternativen Zahlungsmodalitäten "Abbuchung" oder "Überweisung" falsch zugeordnet. Gehrmann: "In 80 Prozent der Fälle lassen die Grundsteuerpflichtigen die Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen von ihren Konten abbuchen. Dazu haben sie uns bereits eine Abbuchungserlaubnis erteilt. Nun bekamen sie den Hinweis, den Betrag bitte zu überweisen." Umgekehrt wurde denjenigen, die jeden Betrag bei Fälligkeit auf das entsprechende Konto bei das Stadtkasse einzahlen, mitgeteilt, dass das Geld vom Konto abgebucht werde. "Allerdings waren die Daten über die Kontoverbindung gar nicht ausgefüllt, weil sie ja auch nicht vorliegen. Das geht ja nur bei Abbuchungserlaubnis", erläutert Gehrmann im Gespräch mit der Rheinischen Post.

Die Verwirrung der Grundsteuerpflichtigen komplett machten fehlerhafte Angaben bei den Nutzungsarten. So steht in zahlreichen Bescheiden "Einfamilienhaus" statt "Eigentumswohnung". In anderen Mitteilungen steht "Unbebautes Grundstück" anstatt "Einfamilienhaus".

(RP)
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