Gesundheit in Viersen AKH verfolgt Pläne für Neurologie weiter

Viersen · Das Verwaltungsgericht entschied jetzt, dass das Krankenhaus keinen Anspruch darauf hatte, mit einer geplanten Neurologie-Abteilung in den Krankenhausplan NRW aufgenommen zu werden. Doch bald wird ein neuer Krankenhausplan entwickelt.

 Das AKH würde mittelfristig gerne eine Neurologie mit 40 Betten einrichten – und eine Stroke Unit mit fünf Betten. 

Das AKH würde mittelfristig gerne eine Neurologie mit 40 Betten einrichten – und eine Stroke Unit mit fünf Betten. 

Foto: AKH/Carsten Preis

Das Allgemeine Krankenhaus (AKH) Viersen hat keinen Anspruch darauf, dass die von ihr geplante neue Neurologie und eine Schlaganfall-Einheit in den Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einer entsprechenden Klage des AKH aus dem Jahr 2018. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Urteil.

 

Sind damit die Pläne des AKH, eine Stroke-Unit für Schlaganfall-Patienten und eine Neurologie-Fachabteilung einzurichten, endgültig gescheitert?

Nein. Das AKH Viersen verfolgt die Pläne weiter. Hintergrund: Im kommenden Jahr soll ein neuer Krankenhausplan des Landes NRW verabschiedet werden. „Da werden die Karten wieder neu gemischt und neu verteilt“, sagt AKH-Geschäftsführer Kim-Holger Kreft. Er rechnet sich durchaus Chancen aus, dass das AKH bei Neurologie und Stroke-Unit im Krankenhausplan 2021 berücksichtigt wird. Das sieht auch Viersens Bürgermeisterin Sabine Anemüller (SPD) so. Die Stadt Viersen ist großer Anteilseigner des AKH. Den Bedarf für eine Neurologie sieht man auch schon seit langem in Nettetal: „Der Westkreis ist in Hinsicht auf den Bereich Neurologie unterversorgt“, erklärte bereits vor vier Jahren der damalige Erste Beigeordnete der Stadt Nettetal, Armin Schönfelder.

 

Was macht das AKH so optimistisch?

Die Urteilsbegründung. Die Richter der 21. Kammer stellten zwar klar, dass das AKH mit seinen Neurologie-Plänen keinen Anspruch darauf hatte, in den derzeit gültigen Krankenhausplan aufgenommen zu werden, sie machten aber auch deutlich: Nach Ansicht des Gerichts ist das AKH leistungsfähig und erfüllt grundsätzlich die Voraussetzungen für den Aufbau einer Fachabteilung für Neurologie. 

 

Um wie viele Betten geht es dabei genau?

Die Neurologie soll 40 Betten erhalten, die Stroke-Unit für die bestmögliche Versorgung von Schlaganfall-Patienten fünf Betten. Derzeit gibt es im Kreis Viersen keine Stroke-Unit. Schlaganfall-Patienten werden deshalb in die entsprechend ausgestatteten Krankenhäuser in Mönchengladbach und Krefeld eingeliefert. Auch im Kreis Viersen sei die flächendeckende Versorgung mit Stroke-Unit-Behandlungsplätzen grundsätzlich gewährleistet, urteilten die Richter, da eine Stroke-Unit mit dem Rettungswagen aus jeder Gemeinde des Kreises innerhalb einer Stunde zu erreichen sei. Freilich: Gerade bei Schlaganfall-Patienten kommt es auf eine schnelle Versorgung an. Immer wieder entschieden Notärzte deshalb in der Vergangenheit, dass Patienten besser schnell ins nächstgelegene Krankenhaus gebracht werden statt die längere Fahrt zur Stroke-Unit jenseits des Kreises Viersen anzutreten. Nach einer Auswertung der AOK aus dem Jahr 2011 waren dies bei ihren Versicherten im Kreis Viersen mit einem Schlaganfall 62 Prozent. Nur 38 Prozent wurden in eine Stroke-Unit eingeliefert. Die Barmer Gesundheitskasse hatte deshalb bereits vor sieben Jahren angekündigt, dass sie sich einem Appell für eine eigene Stroke-Unit im Kreis Viersen anschließen würde.

 

Wie schnell könnte das AKH Neurologie und Stroke-Unit bekommen?

Mitte 2021 soll der neue Krankenhausplan verabschiedet werden. „Wir bräuchten 18 bis 24 Monate, um die neuen Fachabteilungen aufzubauen“, sagt AKH-Geschäftsführer Kreft. 

 

Warum hatte das AKH überhaupt geklagt?

Eine eigene Neurologie-Fachabteilung gilt als Voraussetzung für die Ansiedlung einer Stroke-Unit. Neben dem AKH hatten sich vor vier Jahren auch das städtische Krankenhaus Nettetal, die Alexianer in Tönisvorst und das Kempener Hospital Zum Heiligen Geist beworben. Die Häuser in Nettetal und Tönisvorst boten aber nicht die erforderliche Struktur. Am Ende entschied die Bezirksregierung gegen das AKH und für das Kempener Hospital.

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