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Corona-Pandemie im Kreis Viersen Kinder in drei Kitas sollen vorsorglich zuhause bleiben

Kreis Viersen · In drei Kitas im Kreis Viersen gibt es aktuell Corona-Infektionsfälle. Der Kreis informiert am Sonntag betroffene Eltern: Sie sollen ihre Kinder am Montag, 26. Oktober, vorsorglich nicht in die Einrichtung schicken.

 In drei Kitas in Viersen, Nettetal und Tönisvrst gibt es Corona-Infektionsfälle.

In drei Kitas in Viersen, Nettetal und Tönisvrst gibt es Corona-Infektionsfälle.

Foto: dpa/Jens Büttner

Eltern von einigen Kita-Kindern sollten ihren Nachwuchs am heutigen Montag vorsorglich nicht in die Einrichtung schicken. So lautet eine Empfehlung des Kreises Viersen. Auch die Erzieher der jeweiligen Gruppen sollen zu Hause bleiben. „Die Eltern der betroffenen Gruppen  werden durch das Gesundheitsamt informiert“, erklärte eine Sprecherin des Kreises. Dort ermittele man die Kontaktpersonen. Ein Kind, das eine Kita in Nettetal besucht, wurde positiv auf das Virus getestet. Wie dem Kreis Viersen am Sonntag bekannt wurde, wurde eine Erzieherin einer Kita in Tönisvorst positiv auf das Corona-Virus getestet. Noch ermittelt das Gesundheitsamt, wie viele Menschen deshalb jetzt in Quarantäne müssen. Die Kita werde nicht geschlossen. Außerdem wurde bekannt, dass es in einer Kita in Viersen einen Corona-Fall gibt. Die Ermittlungen dazu laufen.

Ebenfalls positiv getestet wurden drei Menschen einer Reisegruppe aus Nettetal. Zur Gruppe gehören insgesamt 13 Teilnehmer, die in zwei Kleinbussen nach Trier gereist waren.

Aktuelle Infektionszahlen und den Inzidenzwert teilt der Kreis erst wieder am Montag mit. Am Freitag lag der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz bezogen auf 100.000 Einwohner im Kreis Viersen bei 60. Das bedeutet, dass Gefährdungsstufe 2, die nächste Gefährdungsstufe der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, gilt.

Der Kreis Viersen wird nun die entsprechende Allgemeinverfügung erlassen und diese diese im Amtsblatt veröffentlichen – dies geschieht frühestens am Montagvormittag. Einen Tag später gelten die weitergehenden Regelungen – frühestens ab Dienstag, 27. Oktober, ab Mitternacht.

(busch-)
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