Corona-Pandemie im Kreis Viersen Ab Dienstag gilt Corona-Gefährdungsstufe 2 — was bedeutet das?

Kreis Viersen · Sperrstunde, Maskenpflicht, Treffen in der Öffentlichkeit – was die Menschen im Kreis Viersen jetzt beachten müssen.

 In der Viersener Fußgängerzone kontrollieren Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Einhaltung der Maskenpflicht.

In der Viersener Fußgängerzone kontrollieren Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Einhaltung der Maskenpflicht.

Foto: Martin Röse

Im Kreis Viersen gilt ab Dienstag, 27. Oktober, die „Gefährdungsstufe 2“ des Landes NRW. Der Kreis hat sie am Montag durch eine Allgemeinverfügung festgestellt, weil der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten wurde. Somit gelten ab Dienstag (Mitternacht) weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. „Wir sind an einem kritischen Punkt angekommen – im Kreisgebiet, landes- und bundesweit“, sagt Landrat Andreas Coenen (CDU). „Jetzt muss sich jeder für den Infektionsschutz engagieren. Nur so gelingt es uns, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen und Risikogruppen zu schützen.“

Treffen in der Öffentlichkeit In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Gruppen von höchstens fünf Menschen treffen. Ausnahmen gelten etwa für nahe Verwandte, Eheleute, Personen aus zwei verschiedenen Haushalten oder im Zusammenhang mit einer Betreuung.

Wie sieht es mit privaten Feiern aus? Feiern außerhalb des privaten Raums sind nur noch mit höchstens zehn Personen erlaubt. Das gilt beispielsweise für Hochzeiten oder Taufen. Der „private Raum“ umfasst nach der Corona-Schutzverordnung die eigene Wohnung mit Nebengebäuden, den Garten und das Grundstück.

 Was gilt bei Beerdigungen? Ausgenommen von den Beschränkungen sind Beerdigungen, Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz und besondere Veranstaltungen. Beispiele für solche besonderen Veranstaltungen sind politische Zusammenkünfte von Parteien oder auch Blutspendetermine.

Gibt es im Kreis Viersen jetzt auch eine Sperrstunde? Ja. Gastronomische Einrichtungen müssen zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens schließen. Gastronomische Einrichtungen sind Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Bars, Imbisse, Cafés und Eiscafés, Mensen und Kantinen. Darüber hinaus dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keine alkoholischen Getränke verkauft werden. Das gilt nicht nur für die Gastronomie, sondern für alle Verkaufsstellen, also beispielsweise auch Tankstellen.

Was ist mit der Maskenpflicht in belebten Bereichen? Die gilt weiter – in Viersen rund um die Uhr in der Rathausgasse und an der Hauptstraße zwischen Dülkener Straße und Heierstraße sowie an der Bahnhofstraße zwischen Hauptstraße und Casinogarten. In Nettetal gilt die Maskenpflicht  montags bis samstags von 7 bis 22 Uhr in der Ludbach-Passage. In Brüggen: freitags 14 Uhr bis sonntags 19 Uhr, in der Fußgängerzone (Borner Straße 1–13 sowie 4–14, Klosterstraße 14–78 sowie 15–81, Bruchstraße 1–9 sowie 2–10). In Niederkrüchten und Schwalmtal: freitags bis sonntags sowie an Feiertagen von 10 bis 19 Uhr für alle öffentlichen Wege und Plätze im Uferbereich des Hariksees (Gützenrather Bruch, Mühlrather Hof, Parkplatz an der Mühlrather Mühle, Am Wildpfad, Parkplatz Harikseestraße, Harikseeweg).

Halten sich die Leute an die Maskenpflicht? Allein am Montag verstießen in Viersen Dutzende Leute gegen die Maskenpflicht – und mussten ein Bußgeld von 50 Euro zahlen. 

Wie lange gilt „Gefährdungsstufe 2“? Bis der Inzidenzwert an sieben aufeinander folgenden Tagen unter 50 liegt. Der Landrat appelliert: „Halten Sie sich an die Abstands- und Hygieneregeln, reduzieren Sie soziale Kontakte und bleiben Sie – wann immer möglich – zu Hause.“

Wie entwickelten sich die Zahlen am Montag? Die Zahl der neuen bestätigten Fälle in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner stieg von Samstag bis Montag auf 98. 325 Personen im Kreis sind aktuell infiziert. Viersen: 80. Nettetal: 102. Brüggen: 22. Schwalmtal: 12. Niederkrüchten: 8.

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